Das Wichtigste in Kürze
- Die Post darf die Poststelle Unterseen vorläufig nicht schliessen.
- Sie muss mit dem Gemeinderat von Habkern den Dialog nachholen.
- Auch im Berner Jura hat die Postcom schon interveniert.
Laut Postverordnung muss die Post vor der Schliessung einer Poststelle nicht nur die Standortgemeinde anhören, sondern muss auch mitbetroffene Gemeinden einbeziehen, so die Eidgenössische Postkommission Postcom in einer Mitteilung.
Zwischen Habkern und Interlaken
Im Fall von Unterseen betrifft dies auch die oberhalb von Unterseen gelegene Gemeinde Habkern, wo die Post bereits heute nur noch eine Agentur betreibt. Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen Spezialsendungen – wie Betreibungsurkunden oder Sendungen per Nachnahme aus dem Ausland – in der Poststelle Interlaken abholen.
Am nächsten liegt jedoch die Poststelle Unterseen, wo nach Angaben der Gemeinde Habkern vor allem ältere Menschen ihren Zahlungsverkehr erledigten, schreibt die Postcom. Die Post müsse daher mit dem Gemeinderat von Habkern den Dialog nachholen.