Das sagt das Bundesgericht: Das Bundesgericht pfeift den Kanton Luzern zurück. Dieser hat bei den Prämienverbilligungen für die Krankenkassen zu viel gespart. Dazu habe er die Einkommensgrenze, welche noch zu einer Verbilligung berechtigte, 2017 zu tief angesetzt, sagen die Richter in Lausanne. Das Ziel sei, dass auch mittlere Einkommen von Prämienverbilligungen profitierten.
Das sind die Konsequenzen: Der Kanton Luzern will nun seine Regeln überarbeiten, womit mehr Leute eine Prämienverbilligung erhalten dürften. Nach dem Bundesgerichtsurteil müssen auch andere Kantone über die Bücher gehen. So hat etwa der Kanton Aargau angeschaut, ob das Urteil eine Auswirkung auf die Vergabe von Prämienverbilligungen im Aargau hat.
Das sagt man im Aargau: Das Aargauer Gesundheitsdepartement geht nicht davon aus, dass zu wenig Prämienverbilligung ausgezahlt wurde. «Unsere Einkommensgrenzen sind wesentlich höher. Familien, Familien mit Kindern und junge Erwachsene haben höhere Prämienverbilligungen zugute als im Kanton Luzern», sagt Barbara Hürlimann vom Gesundheitsdepartement gegenüber Radio SRF.
Das fordert die SP: Die Aargauer Sozialdemokraten sind damit nicht zufrieden. Die Partei hat sich bereits im Kanton Luzern dafür eingesetzt, dass mehr Personen von Prämienverbilligungen profitieren. Dies will die SP nun auch im Aargau erreichen. «Wenn der Regierungsrat auf den Einkommensgrenzen beharrt, dann müssen wir gegen ihn klagen», sagt die Aargauer SP-Präsidentin Gabriela Suter. Man spürt, im Wahljahr ist das Thema Prämienverbilligung ein Thema, mit dem die Sozialdemokraten beim Volk punkten wollen.