- Das Zuger Kantonsgericht muss entscheiden, ob der «Blick» 2014 die Persönlichkeit der Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hat.
- Spiess-Hegglin will, dass sich der «Blick» auf der Frontseite bei ihr entschuldigt. Das Blatt habe 2014 ihre Privatsphäre verletzt, weshalb sie bis heute stigmatisiert sei, erklärte ihre Anwältin.
- Ringier weist die Vorwürfe zurück.
Der Anwalt des Ringier-Konzerns, der den «Blick» herausgibt, beantragte, die Klage von Spiess-Hegglin abzuweisen. «Blick» habe damals korrekt über ein politisch und gesellschaftlich relevantes Ereignis berichtet und keine Persönlichkeitsverletzung begangen.
Beim Prozess geht es um einen Artikel, den der «Blick» am 24. Dezember 2014 publiziert hatte. In diesem zeigte das Boulevardblatt mit Namen und Bild die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) und titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?»
Auf diesen Artikel folgten im «Blick» und weiteren Medien Dutzende Artikel zu dem, was an der Zuger Landammannfeier zwischen Spiess-Hegglin und Hürlimann vorgefallen sein könnte. Was genau passiert war, wurde juristisch nie aufgeklärt. Zahlreiche «Blick»-Artikel sind inzwischen aus der Schweizer Mediendatenbank SMD gelöscht worden.
Das Urteil des Kantonsgerichts dürfte in rund zwei Monaten vorliegen.