Vor dem Appellationsgericht standen der Herausgeber des Magazins, Robert Gloor, sowie dessen Treuhänder Bernhard Madörin. Sie wurden beschuldigt, den Verlag des Magazins während Jahren geplündert und sich persönlich bereichert zu haben.
Was bisher geschah
Das Appellationsgericht bestätigte nun weitgehend das erstinstanzliche Urteil, reduzierte aber in einzelnen Anklagepunkten die Strafen. Robert Gloor erhält zwölf Monate Gefängnis bedingt, Bernhard Madörin eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagsätzen. Das Verfahren gegen den Anwalt Daniel Staehelin, der ebenfalls im «Regio Aktuell»-Fall vor Gericht stand, war bereits früher wegen Verjährung eingestellt worden.
Die beiden Angeklagten hatten vor dem Revisionsprozess die Einstellung des Verfahrens gefordert. Kurz nach dem Urteil des Appellationsgerichtes kündigte Bernhard Madörin bereits den Gang vors Bundesgericht an und zwar ohne die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten.
Erste Verurteilung schon 2014
Das Magazin «Regio Aktuell» erscheint einmal monatlich und wird den Basler Haushalten gratis zugestellt. Das Verfahren rund um die «Regio Aktuell»-Akteure dauert bereits seit einigen Jahren. Im August 2014 wurden alle drei Beschuldigten vom Strafgericht wegen ungetreuer Geschäftsführung verurteilt, sie zogen das Urteil allerdings weiter.
Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer machte in seiner Urteilsbegründung die Angeklagten für die grosse zeitliche Verzögerung verantwortlich: Diese hätten mit unzähligen Eingaben «die Gerichte auf Trab gehalten.»