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Prozess Wahlbetrug im Wallis Die Forderung nach politischer Gerechtigkeit

Im Wallis wird einer der seltenen Wahlbetrugsfälle der Schweiz verhandelt. Der Fall ist politisch brisant.

Der Mann, der bei den Grossrats- und Staatsratswahlen im Kanton Wallis im März 2017 Stimmzettel gefälscht haben soll, steht heute vor dem Bezirksgericht in Brig. Doch auch wenn der 31-jährige Oberwalliser verurteilt wird, ist noch offen, ob es Gerechtigkeit für alle geben wird.

Denn es ist wahrscheinlich, dass aufgrund des Wahlbetrugs zwei Personen zu Unrecht aus dem Parlament abgewählt wurden. Es handelt sich dabei um Politiker aus den Reihen der CVP und der CSP Oberwallis. Einen zusätzlichen Sitz hingegen bekam die SVP Oberwallis.

Neuwahlen, Demission oder Nachzählungen?

Im Kanton Wallis ist ein Streit darüber in Gang, wie die Folgen des Betrugs korrigiert werden können. Die CVP Oberwallis schlägt Neuwahlen vor. Doch das kommt bei den anderen Parteien nicht gut an. SVP-Fraktionschef Michael Graber meint: «Bei Neuwahlen würde der aktuelle Wählerwille repräsentiert, nicht derjenige vom Frühling 2017.» Die SVP schlägt stattdessen vor, ihr neu gewonnenes Mandat abzugeben.

Bei Neuwahlen zählt nicht der Wählerwille vom März 2017.
Autor: Michael Graber Fraktionschef SVP Oberwallis

Diego Clausen, Fraktionschef der CSP Oberwallis ist anderer Meinung. Sobald die gefälschten Wahlzettel vorliegen und diese als ungültig erklärt werden, soll eine Nachzählung stattfinden. «Falls es dann zu Sitzverschiebungen kommt, soll dies entsprechend korrigiert werden.» Laut Anklageschrift gelangten von den 199 gefälschten Listen rund 150 in die Urne.

Wir wissen nicht, wie diejenigen Personen, deren Stimmzettel gefälscht wurden, abgestimmt hätten.
Autor: Philipp Matthias Bregy Fraktionschef CVP Oberwallis

Grundsätzlich befürwortet die CVP Oberwallis diesen Vorschlag. Dies sei aber rechtlich nicht umsetzbar, so Fraktionschef Philipp Matthias Bregy. Denn: «Wir wissen nicht, wie diejenigen Personen, deren Stimmzettel gefälscht wurden, abgestimmt hätten.»

Nun liegt der Ball bei der grossrätlichen Justizkommission. Im November legt sie dem Parlament einen Vorschlag vor.

(Rendez-vous, 12:30 Uhr)

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