Im Zuge der «Black Lives Matter»-Proteste entbrannten weltweit Diskussionen über Statuen von umstrittenen Figuren aus der Kolonialzeit. Auch hierzulande wurde vermehrt über Rassismus und die koloniale Vergangenheit der Schweiz diskutiert. Der St. Galler Historiker und Aktivist Hans Fässler beschäftigt sich schon seit einigen Jahren mit dem Thema und erklärt im Gespräch, inwiefern die Schweiz vom Kolonialismus und der damit verbundenen Sklaverei profitiert hat.
SRF News: Die Schweiz hat nie über Kolonien verfügt. Wie kann ein solches Land am Kolonialismus beteiligt gewesen sein?
Hans Fässler: Das stimmt, die Schweiz hat eine koloniale Vergangenheit ohne Kolonien – und ohne Flotte. Jedoch waren Schweizer Akteure am Kolonialismus beteiligt; beispielsweise durch die Finanzierung des Dreieckshandels, durch Kauf und Verkauf von Sklaven und Plantagen oder durch Entsendung von Soldaten für Kolonialmächte.
Wie sehr hat der Kolonialismus den Reichtum in der Schweiz beeinflusst? Haben dabei nur einzelne Familien oder die ganze Gesellschaft profitiert?
Einzelne Familien haben sicher direkt vom Kolonialismus profitiert und sind dadurch sehr reich geworden. Aber auch die Gesellschaft hat vom Kolonialismus profitiert.
Die Industrialisierung wäre ohne Sklaverei nicht möglich gewesen.
Denn die Industrialisierung wäre ohne Sklaverei nicht möglich gewesen. Karl Marx hat gesagt: «Ohne Sklaverei keine Baumwolle; ohne Baumwolle keine moderne Industrie.»
Bei dieser Frage existieren auch andere Meinungen. Der Wirtschaftshistoriker Tobias Straumann sagt beispielsweise, dass die Grundlage des europäischen Reichtums die Industrialisierung und die Innovationen im 19. Jahrhundert sind.
Darüber würde ich mit Tobias Straumann gerne streiten. Ich denke, dass sich ein Grossteil der renommierten Sklaverei-Historiker einig sind. Der Kapitalismus, also das ökonomische System, welches sich seit dem Mittelalter entwickelt hat, beruht auf der Versklavung von Menschen.
Sie fordern eine Wiedergutmachung; dies bedingt eine Verantwortung. Wie aber kann man die Generation von heute für Taten verantwortlich machen, die im 17. und 18. Jahrhundert geschehen sind?
Die Sklaverei wurde von der UNO – mit der Unterschrift der Schweiz – als Verbrechen gegen die Menschlichkeit taxiert und solche Verbrechen verjähren nie.
Es besteht eine Pflicht zur Wiedergutmachung.
Es besteht deshalb eine Pflicht zur Wiedergutmachung. Es geht in erster Linie um die Anerkennung dessen, was passiert ist; später ist auch eine materielle Wiedergutmachung nötig.
Das Gespräch führte Peter Schürmann.