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Reaktion auf Bundesgericht Tausende erhalten höhere Prämienverbilligungen im Kanton Bern

Familien mit Kindern und junge Erwachsene in Ausbildung werden entlastet. 63'000 Personen profitieren.

Die Berner Kantonsregierung hat entschieden, wie sie die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts in Sachen Prämienverbilligung umsetzen will.

Im Kanton Bern sollen nun Familien mit Kindern und junge Erwachsene in Ausbildung entlastet werden. Davon profitieren Tausende:

  • Rund 13'000 Personen erhalten neu eine Prämienverbilligung.
  • Rund 50'000 Berechtigte erhalten eine höhere Verbilligung.

Die jährlichen Mehrausgaben für den Kanton belaufen sich im Jahr 2020 auf 23 Millionen Franken, schreibt die Regierung, ab den Folgejahren auf 30 Millionen Franken.

Eine detaillierte Analyse habe im Kanton Bern Handlungsbedarf bei Ehepaaren mit einem Kind aufgezeigt. Neu wird der Kinderabzug beim ersten Kind von 10'000 Franken auf 15'000 Franken erhöht. Zudem werden bei Kindern und jungen Erwachsenen die Prämienverbilligungen von 25 auf 50 Prozent angehoben.

Der Entscheid des Bundesgerichts

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Dieses hatte Ende Januar 2019 den Kanton Luzern in die Schranken gewiesen: Es hielt in seinem Urteil fest, dass die Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligungen nicht tiefer als 70 Prozent des Medianlohns sein darf.

Gegen diese Vorgabe verstiessen bisher gemäss SP auch die Kantone Bern, Luzern, Wallis, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Neuenburg. Die Partei stützt sich dabei auf einen Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit.

Der Kanton Wallis hat schon reagiert

Der Kanton Wallis hat als Reaktion auf den Bundesgerichts-Entscheid Ende Februar seine Prämienverbilligungen angepasst: 3200 Kinder und junge Erwachsene erhalten ab sofort mehr finanzielle Unterstützung. Die Einkommensgrenze wird von 58'000 auf 76'000 Franken erhöht. Damit erhalten mehr Leute eine Prämienverbilligung, vor allem Paare mit einem oder zwei Kindern profitieren.

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