Des Thema beschäftigt in der Schweiz Stammtische und Gerichte intensiv: Dürfen Kühe während der Nacht Glocken tragen? Wie oft, bis wann am Abend und ab wann am Morgen dürfen die Kirchglocken läuten? Immer wieder haben sich Anwohner gerichtlich beschwert.
In Bauma im Zürcher Oberland soll das nicht mehr möglich sein. Kirchenglocken und Kuhglocken sind kein Lärm, hat die Gemeindeversammlung entschieden. Damit soll den Anwohnern auch die Rechtsgrundlage genommen werden, um eine Lärmklage einzureichen.
So etwas gehört auf dem Land dazu
Wer in einer derart ländlichen Gemeinde wohne, müsse damit leben, dass die Kühe während der Nacht Glocken tragen, sagt Gemeindepräsident Andreas Sudler. «Das gehört auf dem Land dazu», begründet er gegenüber dem Regionaljournal Zürich Schaffhausen seine Haltung. Die Gemeindeversammlung am Montag sah das genauso.
Juristisch umstritten
Mehrere Rechtsexperten äusserten gegenüber dem Regionaljournal jedoch Bedenken. Dass Anwohner nicht mehr klagen können, verstosse gegen Bundesrecht.
Andreas Sudler lässt sich davon nicht beirren. Er glaubt, dass auch andere Landgemeinden dem Beispiel Bauma folgen.