Wer als Pfarrerin oder Pfarrer einer reformierten Kirchgemeinde vorsteht, das entscheidet im Kanton Luzern heute das Kirchenvolk. Das Parlament der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Luzern hat dies diesen Frühling aber geändert: Neu soll der Vorstand der jeweiligen Kirchgemeinde diese Wahl vornehmen.
Dagegen gibt es Widerstand – ein Komitee unter dem Namen «Pro Volkswahl» will diesen Entscheid rückgängig machen. In Luzern soll – so wie in den anderen reformierten Kantonalkirchen der Schweiz – weiterhin das Kirchenvolk den Segen zur Wahl geben. Ein Referendumskomitee hat heute bei der Landeskirche über 1000 Unterschriften eingereicht, die genau dies fordern. Damit werden die Reformierten an der Urne über die Frage entscheiden.
Die Stimmbürger können zwar noch die Farbe der Kirche wählen, aber nicht mehr den Pfarrer.
Das Referendumskomitee kritisiert, mit der Abschaffung der Volkswahl gehe eine zentrale Errungenschaft der Reformation verloren: «Die Stimmbürger können zwar noch die Farbe der Kirche wählen, aber nicht mehr den Pfarrer. Das reformierte Selbstverständnis sieht aber genau dies vor», sagt Verena Marti, Präsidentin des Referendumskomitees.
In einer Zeit, in der sich immer mehr Leute von der Kirche abwendeten, sei Nähe und demokratische Legitimation aber wichtiger denn je. Das Komitee verlangt deshalb, dass die Volkswahl von Pfarrerinnen und Pfarrern im Personalgesetz verankert wird.
Es gab bisher immer stille Wahlen weil sich jeweils nur eine Person zur Verfügung stellte.
Das Kirchenparlament auf der anderen Seite argumentiert, auch mit der neuen Regelung sei die Mitsprache der Gläubigen gewährleistet. Die Kirchenwahlen seien heute nur noch Theorie: «Es gab bisher immer stille Wahlen weil sich jeweils nur eine Person zur Verfügung stellte», sagt Synodalratspräsidentin Ursula Stämmer, also Exekutivchefin der Luzerner Reformierten.
Statt einer auf vier Jahre befristeten Wahl erhielten die Pfarrerinnen und Pfarrer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag zudem bessere Anstellungsbedingungen.