Das Onlinemagazin «Republik» berichtet von Ermittlungen gegen den Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger. Er soll im Jahr 2017 gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen haben. Die Ermittlungen der Luzerner Strafverfolgungsbehörden wurden jedoch eingestellt. Beat Villiger stellt sich am 7. Oktober zur Wiederwahl als Regierungsrat. Er wehrte sich gegen eine detaillierte Berichterstattung in der «Republik» durch eine superprovisorische Verfügung.
Das Wichtigste in Kürze:
- Innerhalb weniger Monate kontrollierte die Luzerner Polizei zwei Mal ein Auto, das auf den Zuger Sicherheits- und Justizdirektor Beat Villiger eingelöst war. In beiden Fällen sass eine Frau am Steuer, die keine Fahrerlaubnis besass.
- Nach der zweiten Polizeikontrolle haben Villiger und die Frau den Luzerner Behörden einen Kaufvertrag präsentiert, laut dem er nicht mehr Besitzer des besagten Autos sei – sondern die Person, die am Steuer sass. Die Polizei vermutete zunächst Urkundenfälschung.
- Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren im Februar aber eingestellt. Sie kommt zum Schluss, dass die Frau Villiger angelogen hatte, indem sie ihm gesagt hatte, sie verfüge über einen Fahrausweis. Aufgrund des engen Verhältnisses habe er allen Grund gehabt, ihr zu glauben.
- Beat Villiger räumt in einer Stellungnahme ein, dass er bei seiner Bekannten nicht nachgefragt habe, ob sie sein Auto fahren dürfe: «Ich ging davon aus. Das war rückblickend ein Fehler.»