Darum geht es
- Nach der Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes kann man sich in der Schweiz ab 2018 nur noch Einbürgern lassen, wenn man über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügt.
- Die Stadt Zürich hat 40'000 Ausländerinnen und Ausländer per Brief darauf aufmerksam gemacht. Sie rät allen Personen, welche die Voraussetzungen mitbringen, sich noch dieses Jahr einbürgern zu lassen.
- Die Grünen im Aargau forderten von der Regierung eine «proaktive Kommunikation für die Einbürgerung» der ausländischen Bevölkerung mit B- oder F-Ausweis.
- Während sich die Linken in mehreren Vorstössen mehr Informationen wünschen, sorgt sich die SVP und stellte der Regierung Fragen bezüglich der «Ankurbelung der Einbürgerungen».
Das sagt die Aargauer Regierung
- Eine so direkte Information ist nicht möglich schreibt der Regierungsrat am Freitag. Es fehle an einer Daten-Übersicht, die eine Auflistung der betreffenden Personen erlaube und wäre zu aufwändig.
- Zuständig für das Thema Information über Einbürgerung seien ohnehin die Gemeinden.
- Diese habe der Kanton über die hohe Bedeutung der Einbürgerung von in der Schweiz lebenden Ausländern hingewiesen. Die Einbürgerung wirke sich positiv auf die Integration aus.
- Die Form der Information der in Frage kommenden Bevölkerung sei jedoch Sache der Gemeinden. Ein persönliches Informationsschreiben hält die Regierung jedoch für nicht zweckmässig. Es brauche die Eigeninitiative der ausländischen Person.