Beim Betrachten des interkantonalen Vergleichs müsse man sich schon Sorgen machen um das Image des Aargauer Strafgerichts. Diese Aussage stammt von Matthias Jauslin, Präsident der Aargauer FDP. Wenn so viele Fälle ans Bundesgericht weiterzogen und dort korrigiert werden, sende das ein falsches Signal.
Wenn die Chance bei einem Weiterzug gut ist, macht man den Schritt.
Dieses Bild sei nicht gut, man müsse die Situation nun beobachten, meint Jauslin auf Anfrage des Regionaljournals. Kein Grund zur Beunruhigung sieht die SVP: Das Aargauer Strafgericht werde deshalb häufig korrigiert, weil es tendenziell eher zu streng sei, vermutet der SVP-Fraktionspräsident im Aargauer Grossen Rat, Jean-Pierre Gallati.
Bei einem Strafgericht, das Straftäter und Kriminelle tendenziell härter anpackt als der Schweizer Durchschnitt, braucht es keine Untersuchung.
Erst wenn beispielsweise über drei Jahre hinweg die Quote der korrigierten Urteile auf 30 oder 40 Prozent ansteige, müsse man reagieren. Die Aargauer SP findet, dass man jeden dieser Fälle aus dem Jahr 2014 einzeln anschauen müsste. Sonst könne man nicht sagen, ob das Aargauer Strafgericht schlecht arbeitet, meint Co-Präsident Cédric Wermuth. Aber:
An diesen Zahlen kann man nicht rütteln, das ist schlicht und ergreifend eine Tatsache.
Bei der CVP zweifelt man die Methodik des interkantonalen Vergleichs an. Das sagt CVP-Grossrat Franz Hollinger, der zugleich Präsident ist der Justizkommission im Aargauer Grossen Rat. Aus seiner Sicht hätte man sich nicht nur auf das Jahr 2014 beschränken sollen.
Man hätte sämtliche Urteile des Bundesgerichtes beiziehen sollen, die 2014 gefällt worden sind. Also auch solche, die beispielsweise in einem anderen, früheren Jahr vom Obergericht behandelt worden sind. Im Vergleich von SRF wurde aber rein das Jahr 2014 angeschaut.
Mit diesem Vergleich können die Resultate auch Zufall sein.
Fazit: Manche Parteien sehen keinen Grund zur Besorgnis, andere hingegen schon. Ausserdem sind sich alle einig darin, dass die Arbeit des Aargauer Strafgerichtes beobachtet werden muss - Handeln ist nicht angesagt. Grundsätzlich kann und darf die Politik auch nicht in die Justiz eingreifen, wegen der Gewaltentrennung.
Interessant ist aber, dass diesen Sommer die Justizkommission Vertreter des Aargauer Obergerichts zu sich eingeladen hat, um über das Strafgericht zu sprechen und die Zahlen zu analysieren. Dies, nachdem das Regionaljournal ein erstes Mal über das Thema berichtet hatte.
Man sei danach zum Schluss gekommen, dass kein Handlungsbedarf bestehe, bestätigte Franz Hollinger. Das Obergericht des Kantons nimmt zum Vergleich keine Stellung. Es verweist auf den Geschäftsbericht 2014.
(Regionaljournal Aargau Solothurn, 12:03 Uhr)