18 Monate Freiheitsstrafe, auf drei Jahre bedingt. Dazu 4000 Franken Busse. So lautet das Urteil des Bezirksgerichts Brugg im Fall des «Rasers von Bözberg». Der junge Mann gilt als der erste Autofahrer, der nach den neuen, verschärften Regelungen im Strassenverkehrsgesetz verurteilt wurde.
Die neuen Regeln gelten seit dem 1. Januar 2013 und sind klar: Wer ausserorts über 140 Stundenkilometer schnell fährt, der wird mit einem Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren und einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. So will es das verschärfte Gesetz.
Im aktuellen Fall vor dem Bezirksgericht Brugg ging es um einen 23jährigen Schweizer, der am 5. Januar in Unterbözberg geblitzt wurde. Er war mit 149 Stundenkilometern unterwegs, was abzüglich Toleranz eine Übertretung von 63 Stundenkilometern darstellt. Damit fällt dieses Delikt klar unter die neuen, verschärften Regelungen.
Minimalstrafe oder mehr für den «Raser»?
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ging mit ihrem Strafantrag allerdings noch weiter: Sie verlangte 24 Monate Freiheitsstrafe bedingt. Dazu eine Busse von 6000 Franken. Der Ausweis wurde dem Autofahrer bereits entzogen.
Die Verteidigung plädierte vor dem Bezirksgericht Brugg für die gesetzlich vorgeschriebene Minimalstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug. Das sei in vorliegendem Fall genug, so die Begründung, weil der Automonteur vorher nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei.
Der Angeklagte selber bereute vor Gericht seine Geschwindigkeitsübertretung. Er habe inzwischen hohe Schulden und werde sicherlich nie mehr so schnell fahren, gab er im Gerichtssaal zu Protokoll, wie der Reporter von Radio SRF im «Regionaljournal Aargau Solothurn» am Mittag berichtete.
Erstes Gerichtsurteil nach schärferen Regeln
Das Fahrzeug des jungen Mannes wurde nach der Geschwindigkeitskontrolle bereits beschlagnahmt. Auch dieses Vorgehen ist neu im Gesetz geregelt. Im vorliegenden Fall wurde das Fahrzeug der Leasing-Firma auf ihren eigenen Wunsch zurück gegeben.
Das Bezirksgericht Brugg bleibt mit seinem Urteil also unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, aber über der im Gesetz festgelegten Minimalstrafe. Der aktuelle Fall gilt als der erste in der Schweiz, in dem mit den neuen, schärferen Richtlinien des Bundes geurteilt wird.
Berufung angekündigt
Der zuständige Staatsanwalt zeigte sich gegenüber dem «Regionaljournal» in einer ersten Stellungnahme zufrieden mit dem Urteil. «Ich habe bewusst zwei Jahre Freiheitsstrafe gefordert, weil der Lenker in diesem Fall ein grosses Risiko eingegangen ist. Zum Beispiel herrschte auf dieser Strecke Gegenverkehr», erklärte Staatsanwalt Sandro Rossi.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits am Dienstag angekündigt, dass sie das Urteil an die nächste Instanz weiterzieht. «Aktuell sind zwölf ähnliche Verfahren hängig, deshalb muss hier ein höheres Gericht ein Präzedenzurteil fällen», begründete der Staatsanwalt gegenüber Radio SRF. Das Aargauer Obergericht wird sich also demnächst mit dem Fall «Bözberg-Raser» auseinandersetzen müssen.