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Im Kanton Solothurn müssen die Gemeinden mehr für die Restkosten der Spitex bezahlen.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 18.09.2019. Bild: Keystone
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Falsch abgerechnet Solothurner Gemeinden müssen Wegkosten der Spitex zahlen

  • Patientinnen und Patienten müssen im Kanton Solothurn nichts mehr an die Wegkosten der Spitex bezahlen.
  • Das hat das Versicherungsgericht entschieden. Dies, nachdem eine Patientin aus Rüttenen vor Gericht gezogen war.
  • Der Kanton Solothurn und der Verband der Solothurner Einwohnergemeinden akzeptieren den Entscheid.
  • «Ein Weiterzug des Urteils verspricht keine Aussicht auf Erfolg», teilen beide Parteien mit.

Der Regierungsrat beschloss 2018, dass Gemeinden die Anfahrten der Spitex mit 6 Franken pro Tag und Person subventionieren sollen. Gleichzeitig sollten die Spitexorganisationen von den Patienten 6 Franken pro Tag und Patient als Wegkostenpauschale verlangen.

Nun zeigt sich: Das war nicht gesetzeskonform. Die Wegkosten seien Teil der Pflege, hält das Versicherungsgesetz fest. Patienten müssten diese Wegkosten nicht separat bezahlen. Der Kanton Solothurn und der Einwohnergemeindeverband akzeptieren das Urteil mangels Aussichten auf Erfolg.

Genaue Kosten unklar

An die Pflegekosten bezahlen Patientinnen und Krankenkassen je fixe Beiträge. Alle übrigen Kosten (Restkosten) bleiben an den Gemeinden hängen. Weil die Wegkosten neu in die Pflegetarife eingerechnet werden, erhöhen sich die Pflegekosten. Das wiederum bedeutet, dass die Gemeinden mehr bezahlen müssen. Wie hoch die zusätzlichen Kosten sind, ist gemäss Kanton noch nicht klar.

Unklare Regeln?

Es gebe Gemeinden, die die Wegkosten freiwillig bezahlten, andere wiederum nicht, sagt Claudia Hänzi, Leiterin des Amtes für soziale Sicherheit im Kanton Solothurn. «Es gab bisher keine Rechtsprechung. Die Frage hing lange im Raum, die Auslegung war unklar», erklärt sie die andere Handhabung der Abrechnungen.

Entwicklung macht Kanton und Gemeinden Sorgen

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Kanton und Einwohnergemeindeverband finden die Entwicklung «besorgniserregend», teilen sie mit. Die öffentliche Hand müsse immer mehr bezahlen. Sie ziehen das Urteil aber nicht an das nächst höhere Gericht weiter mangels Erfolgsaussichten.

Der Einwohnergemeindeverband ist nicht erfreut. Man habe aber damit rechnen müssen, sagt Thomas Blum, Geschäftsführer des Verbandes Solothurner Einwohnergemeinden, auf Anfrage. «Der Kantonsrat war sich des Risikos bewusst. Jetzt ist das Urteil gesprochen. Es passt zur Tendenz, dass Krankenkassen momentan eher entlastet und Gemeinden belastet werden», so Blum.

Aargauer ticken anders

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Im Aargau habe man die Solothurner Regelung schon länger beobachtet, sagt Max Moor, Geschäftsleiter des Spitexverbandes Aargau, auf Anfrage. Gerade Grenzgemeinden hätten sich gefragt, ob man nicht auch die Solothurner Regelung übernehmen könne. Nein, sagte der Verband. Das Krankenversicherungsgesetz sei diesbezüglich klar. Spitexverband und Kanton bestätigen, dass man im Aargau die Wegkosten in die Pflegekosten einrechne, analog dem Solothurner Gerichtsurteil.

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