- Ein heute 28-jähriger Mann hatte 2008 in Aarau eine Prostituierte ermordet. Das Bundesgericht entschied 2016, dass der schwer psychisch gestörte Mann in einer geschlossenen Anstalt untergebracht bleibt.
- Der verurteilte Mörder klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit. Das Gericht hat die Klage nun gutgeheissen.
- Es geht nur um die Unterbringung von April 2014 bis April 2015. Der Mann befand sich während dieser Zeit in fürsorgerischem Freiheitsentzug im Gefängnis.
- Laut dem Gerichtshof für Menschenrechte gab es für diese Unterbringung allerdings keine rechtliche Grundlage. Dem Mann muss dafür eine Entschädigung von insgesamt 32'000 Euro gezahlt werden.
Der Mann beschäftigt die Justiz seit Jahren, seitdem er 2008 als Minderjähriger in Aarau eine Prostituierte umgebracht hat. Für seine Tat wurde er vom Jugendstrafgericht wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt und sass vier Jahre lang seine Strafe ab – die Maximalstrafe nach Jugendstrafrecht.
Beim Wechsel ins Erwachsenenalter stellte sich die Frage, wo der psychisch gestörte Mann untergebracht wird. Die Aargauer Justiz versetzten den Mann in den fürsorgerischen Strafvollzug in die Justizvollzugsanstalt Lenzburg. Das Bundesgericht befand diese Lösung als nicht ideal. Seit Herbst 2018 befindet sich der Mann deshalb in einer Institution im Kanton Zürich.
Keine Grundlage für Haft im Sicherheitsflügel
Der verurteilte Mörder gelangte allerdings an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und klagte, seine Freiheit sei verletzt worden. Der EGMR urteilt nun, es habe keine rechtliche Grundlage gegeben, den Mann von April 2014 bis April 2015 im Sicherheitsflügel in Lenzburg fürsorgerisch unterzubringen.
Es reiche nicht aus, den Mann fürsorgerisch unterzubringen, nur weil er eine Gefahr für andere darstelle. Das habe auch das Bundesgericht in einem Leiturteil so entschieden, so der EGMR. Er heisst die Klage des verurteilten Mörders deshalb gut, mit Verweis auf die Schweizer Rechtsprechung.
Der Staat muss dem Mann eine Entschädigung von 25'000 Euro sowie 7000 Euro für die Umtriebe bezahlen. Der verurteilte Mörder bleibt allerdings weiter in der Zürcher Institution untergebracht. Diese Unterbringung wird regelmässig überprüft.