- Der heute 27-Jährige hatte 2008 minderjährig in Aarau eine Prostituierte ermordet. Seither beschäftigt er die Aargauer Justizvollzugsbehörden.
- Das Bundesgericht hatte entschieden, dass das Gefängnis Lenzburg der falsche Platz für ihn sei.
- Nun wurde nach jahrelanger Suche eine passende Lösung gefunden, teilen die Aargauer Gerichte mit.
- Der psychisch schwer gestörte Mann kann das Gefängnis in Lenzburg verlassen und wird in einer Institution im Kanton Zürich untergebracht.
Die Abteilung Familiengericht des Bezirksgerichts Lenzburg hat die fürsorgerische Unterbringung des Prostituierten-Mörders ein weiteres Mal überprüft. Es hat diese bestätigt und hat beschlossen, dass der heute 27-Jährige in einer Institution im Kanton Zürich untergebracht wird. Er werde weiterhin eine enge Betreuung und Behandlung erhalten, heisst es in einer Mitteilung der Aargauer Gerichte.
Das Bundesgericht hatte am 22. November 2013 gewünscht, dass alles daran gesetzt werden müsse, damit der Mann so rasch als möglich in einer psychiatrischen Klinik, einer anderen Einrichtung oder an einem anderen Ort untergebracht werden kann, wo die erforderliche Therapie gewährleistet werden könne. Bis jetzt wollte aber keine Institution den heute 27-Jährigen aufnehmen.