Das Urteil: Das Bezirksgericht Aarau hat den Täter, einen 29-jährigen Kroaten aus der Region, als schuldunfähig befunden. Es ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an. Das Bezirksgericht stützte sich bei seinem Urteil am Mittwochabend auf ein psychiatrisches Gutachten. Dieses diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie und einen schädlichen Gebrauch von Alkohol und Kokain.
Kein Landesverweis: Die Staatsanwältin und der Pflichtverteidiger stellten sich hinter das psychiatrische Gutachten und sprachen sich für eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung aus. Die Staatsanwältin forderte aber zusätzlich einen Landesverweis von 15 Jahren. Eine Mehrheit des fünfköpfigen Bezirksgerichts lehnte dies jedoch ab. Der Täter sei hier geboren, sagte der Gerichtspräsident. Er komme erst auf freien Fuss, wenn ein Fachgremium befinde, die Therapie sei erfolgreich und es bestehe dann keine Rückfallgefahr mehr.
Das sagte der Beschuldigte vor Gericht: Der heute 29-Jährige entschuldigte sich bei der Familie. Er habe nicht gewollt, dass es so weit komme. Von seiner paranoiden Schizophrenie habe er damals nichts gewusst. Er sei allerdings wegen seiner Drogensucht schon zweimal in einer psychiatrischen Klinik gewesen. Seine Medikamente habe er zum Tatzeitpunkt nicht eingenommen. Es gehe ihm gerade nicht so gut, auch weil er gehört habe, wie schlecht es den Familienangehörigen gehe. Gerne mache er eine Therapie.
Das sagte die Gutachterin vor Gericht: Die Gutachterin glaubt nicht, dass der Täter ihr etwas vorgespielt hat. Die Befragung sei sehr eindrücklich gewesen. Der Mann habe Stimmen gehört, sei im Wahn gewesen. Er dachte, er könne alles und dürfe alles, er stehe über dem Gesetz und alle anderen Menschen seien Roboter. Als er in der Zeitung von der Tat las, habe er selber nicht genau gewusst, ob er es gewesen war oder nicht. Die Gutachterin glaubt, dass es bei einer Therapie Aussicht auf Erfolg gibt.
Das sagte der Verteidiger vor Gericht: Sein Mandant könne nicht verurteilt werden, er sei schuldunfähig. Ein obligatorischer Landesverweis sei wegen Schuldunfähigkeit ausgeschlossen. Auf einen nicht-obligatorischen Landesverweis sei zu verzichten. Der Beschuldigte sei in der Region geboren und aufgewachsen, er habe sein ganzes Leben in der Schweiz gelebt, sei nur hier verwurzelt und habe keinen Kontakt zu Kroatien.
Das sagte die Familie des Opfers: Der 29-jährige Täter sei nicht schuldunfähig und solle wegen Mordes verurteilt werden. Der Anwalt der Familie zweifelte das Gutachten an und verlangte ein zweites Gutachten. Die beiden Söhne und der Ehemann, der bereits längere Zeit getrennt vom Opfer gelebt hatte, äusserten sich ebenfalls vor Gericht. Die Tat hinterlasse «bittere, bittere Spuren», sagte der Ex-Ehemann. Ein Sohn forderte, ein solcher Täter dürfe nie mehr frei kommen. Es gebe viel Wut, Verbitterung und Hass.