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Trotz Gerichtsurteil Aargauer und Solothurner Polizei bleiben bei Autonummern-Scanner

Urteil des Bundesgerichts gibt zu reden: Der Kanton Thurgau gilt in Sachen Autonummern-Scanner als Pionier. Er hat mehrere mobile und stationäre Geräte. Nun kommen sie aber nicht mehr zum Einsatz, denn: Das Bundesgericht hat entschieden, dass solche Autonummern-Scanner einen schweren Eingriff in die Grundrechte seien. Zudem sei im Kanton Thurgau die gesetzliche Grundlage für den Einsatz einer automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung unzureichend.

Automatischen Fahrzeugfahndung (AFV)

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  • Die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) war im Thurgau fix installiert. Bei der AFV wird das Kontrollschild mit einer Kamera erfasst. Damit wird die Identität des Fahrzeug-Halters ermittelt. Gespeichert werden im Thurgau auch Zeitpunkt, Standort, Fahrtrichtung und Fahrzeuginsassen. Diese Daten werden anschliessend mit anderen Datenbanken automatisch abgeglichen.
  • Das Problem: Aus den so erhobenen Daten lassen sich gemäss Bundesgericht Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen. Sie könnten zu einem Gefühl der Überwachung führen. Die AFV stelle somit einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, die in der Bundesverfassung garantiert werde.

Autonummern-Scanner auch in der Region: Die Kantonspolizei-Korps Aargau und Solothurn haben je einen solchen Autonummern-Scanner. Dieser sei jedoch nicht stationär, wie einige im Kanton Thurgau, sondern mobil. Sie würden bei Grosskontrollen zum Beispiel auf der Autobahn eingesetzt, erklärt Bruno Gribi, Sprecher der Kantonspolizei Solothurn: «Wenn dann zum Beispiel ein Fahrzeug durchfährt, das im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben ist, dann gibt es einen Hit und wir können das Fahrzeug anhalten.» Das Gerät würde aber nur sehr selten eingesetzt, betont der Polizeisprecher weiter.

Keine Änderung nach Urteil: In den Kantonen Aargau und Solothurn werden die Autonummern-Scanner weiter eingesetzt, wie es auf Anfrage heisst. Denn: die Situation sei hier anders, erklärt Aline Rey, Sprecherin der Kantonspolizei Aargau: «Wir machen keinen Datenabgleich von Führerausweis und Halterdaten. Der Grund ist die fehlende Gesetzesgrundlage. Wir gleichen lediglich die Autonummern im Fahndungsregister ab.»

Wir gleichen lediglich die Autonummern im Fahndungsregister ab.
Autor: Aline Rey Mediensprecherin Kantonspolizei Aargau

Ähnlich klingt es bei der Kapo Solothurn. Das heisst, man könne hier nur nachschauen, ob ein Auto oder eine Autonummer gestohlen sei, im Vergleich zum Kanton Thurgau, sehe man aber nicht, wer im Auto sitzt und ob die Person zum Beispiel einen gültigen Fahrausweis hat. Zudem würden auch keine Daten gespeichert.

Trotzdem weitere Abklärungen: Die Autonummern-Scanner kommen also aus den genannten Gründen weiter zum Einsatz. Hundertprozentig sicher scheint sich die Polizei aber nicht zu sein. Man wolle nun noch einmal prüfen, ob das Bundesgerichtsurteil vielleicht doch auch ihr Gerät tangiert, heisst es bei der Solothurner Kantonspolizei. Man wolle auf Nummer sicher gehen.

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