Thomas Weber erklärte am MIttwoch vor den Medien, der zuständige Staatsanwalt wolle sich auswechseln und durch einen ausserordentlichen Staatsanwalt ersetzen lassen. Dabei geht es nicht um die Strafanzeige der Gesamtarbeitsverträge der Maler und Gipser, sondern um das ältere Verfahren rund um die Schwarzarbeits-Kontrollstelle ZAK.
Belastende Aussage
Dass die Staatsanwaltschaft zu diesem aussergewöhnlichen Mittel greift, ist kein Zufall. Im besagten Verfahren hat ein ehemaliger Chefbeamter von Thomas Weber ausgesagt und seinen ehemaligen Chef, Thomas Weber, belastet.
Der ehemalige stellvertretende Generalsekretär von Thomas Webers Direktion sagte aus, er erinnere sich, dass sich der Chef des kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), Thomas Keller, beklagt habe. Keller habe moniert, dass ihm der Leistungsauftrag mit der Schwarzarbeitskontrolle aufs Auge gedrückt worden sei, der von der Wirtschaftskammer diktiert worden sei. Der Kiga-Chef habe sich nicht wehren können, da Thomas Weber ihm klar gesagt habe, er wolle keinen Ärger mit der Wirtschaftskammer.
Parieren oder gehen
Der ehemalige Chefbeamte sagt weiter, wenn er den Kiga-Chef richtig verstanden habe, seien Entwürfe der Leistungsvereinbarung mit der Schwarzarbeitskontrolle von der Wirtschaftskammer eingereicht worden. Die Endfassung hätten dann Thomas Weber und sein Generalsekretär abgesegnet. Nach demselben Muster habe die Wirtschaftskammer auch beim Gasttaxengesetz Entwürfe eingereicht.
Auf der Direktion von Thomas Weber habe damals eine Stimmung geherrscht, in welcher jedem klar gewesen sein, dass er abgesägt werden, wenn er seine eigene Linie verfolge. Er selber habe zum Beispiel Rechnungen absegnen müssen, die er gar nicht habe überprüfen können. Als Chefbeamter habe man damals nur die Wahl gehabt, die Faust im Sack zu machen und mitzuspielen oder die Konsequenzen zu ziehen und zu kündigen. Das habe er dann 2015 auch gemacht.
(Regionaljournal Basel, 17:30)