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Energiepaket Baselland Kanton hat Auftrag definitiv willkürlich vergeben

Den Zuschlag erhielt 2017 eine Tochterfirma der Wirtschaftskammer Baselland. Diese Vergabe hob das Bundesgericht heute auf.

Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte am Mittwoch ein Urteil aus dem Kanton Baselland teilweise. Die Bundesrichter stützen damit den Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, das die Vergabe eines Auftrags durch die Bau- und Umweltschutzdirektion an die IWF AG aufgehoben hatte (siehe Box).

Urteil des Kantonsgerichts Baselland

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Mit der Frage, wer die Gesuche um Fördergelder im Rahmen des Energiepakets prüfen darf, beschäftigte sich bereits das Kantonsgericht. Im Sommer 2018 kam das Gericht zum Schluss, dass der Kanton den Auftrag willkürlich vergeben hatte. Dabei kritisierten die Richterinnen und Richter die Bau- und Umweltschutzdirektion deutlich. Denn diese hatte die Zuschlagskriterien derart festgelegt, dass vor allem die IWF AG davon profitierte. So wurde beispielsweise der Preis weniger stark gewichtet, andere Kriterien wie die regionale Vernetzung der Firma oder deren Bürozeiten dafür stärker. Aus diesen Gründen hob das Kantonsgericht den Zuschlag an die IWF AG auf. Gleichzeitig vergab es den Auftrag an die Firma Effienergie AG. Diese hatte sich ebenfalls um den Auftrag beworben und gegen den negativen Entscheid des Kantons Beschwerde erhoben.

Beim Auftrag handelt es sich um die Überprüfung von Gesuchen um Fördergelder. Wer im Baselbiet beispielsweise seine Hausfassade besser isoliert, erhält für diese Massnahme Geld vom Kanton im Rahmen des Energiepakets. Lange vergab der Kanton diesen Auftrag unter der Hand an die Firma IWF – eine Tochter der Baselbieter Wirtschaftskammer.

Der Landrat verpflichtete den Kanton 2017, den Auftrag öffentlich auszuschreiben. Sechs Firmen bewarben sich, darunter auch die IWF. Diese erhielt schliesslich auch den Zuschlag. Die drittplatzierte Effienergie AG erhob dagegen Beschwerde und brachte den Fall so ins Rollen. Das Kantonsgericht, das sich damit befasste, hob den Zuschlag an die IWF auf und gab gleichzeitig der Effienergie den Auftrag.

Am Mittwoch bestätigte das Bundesgericht die Aufhebung der Vergabe an die IWF. Allerdings befand das Bundesgericht, dass der Auftrag nicht automatisch an die Effienergie AG vergeben werden kann. Der Kanton muss deshalb alle sechs Angebotr erneut prüfen und den Auftrag neu vergeben.

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