Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte am Mittwoch ein Urteil aus dem Kanton Baselland teilweise. Die Bundesrichter stützen damit den Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, das die Vergabe eines Auftrags durch die Bau- und Umweltschutzdirektion an die IWF AG aufgehoben hatte (siehe Box).
Beim Auftrag handelt es sich um die Überprüfung von Gesuchen um Fördergelder. Wer im Baselbiet beispielsweise seine Hausfassade besser isoliert, erhält für diese Massnahme Geld vom Kanton im Rahmen des Energiepakets. Lange vergab der Kanton diesen Auftrag unter der Hand an die Firma IWF – eine Tochter der Baselbieter Wirtschaftskammer.
Der Landrat verpflichtete den Kanton 2017, den Auftrag öffentlich auszuschreiben. Sechs Firmen bewarben sich, darunter auch die IWF. Diese erhielt schliesslich auch den Zuschlag. Die drittplatzierte Effienergie AG erhob dagegen Beschwerde und brachte den Fall so ins Rollen. Das Kantonsgericht, das sich damit befasste, hob den Zuschlag an die IWF auf und gab gleichzeitig der Effienergie den Auftrag.
Am Mittwoch bestätigte das Bundesgericht die Aufhebung der Vergabe an die IWF. Allerdings befand das Bundesgericht, dass der Auftrag nicht automatisch an die Effienergie AG vergeben werden kann. Der Kanton muss deshalb alle sechs Angebotr erneut prüfen und den Auftrag neu vergeben.