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Streit ums Energiepaket
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 06.12.2018.
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Vergabeentscheid Streit ums Baselbieter Energiepaket geht vor Bundesgericht

Tochterfirma der Wirtschaftskammer kämpft um den Auftrag des Kantons und zieht jetzt vor Bundesgericht.

Wer im Baselbiet Geld beantragte, um seine Fenster oder das Dach besser zu isolieren, landete lange Zeit automatisch bei der IWF, einer Tochterfirma der Wirtschaftskammer. Jahrelang vergab der Kanton Baselland nämlich den Auftrag, Fördergesuche im Rahmen des Energiepakets zu bearbeiten, unter der Hand. Letztes Jahr schrieb die Bau- und Umweltschutzdirektion den Auftrag zum ersten Mal öffentlich aus. Geändert hat sich damit allerdings nichts, denn zum Zug kam wiederum die Firma IWF.

Gegen diesen Entscheid klagte die Zürcher Firma Effienergie, die für die halbe Schweiz solche Gesuche bearbeitet und selber ein Angebot gemacht hatte. Das Angebot der Effienerige war rund zwanzig Prozent günstiger. Im Sommer entschied das Kantonsgericht einstimmig, die IWF habe den Auftrag vom Kanton zu Unrecht bekommen.

(Regionaljournal Basel, 12:03/17:30 Uhr)

Auftrag direkt an Effienergie

Das Gericht übte scharfe Kritik an der zuständigen Bau- und Umweltschutzdirektion von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP). Dass die IWF den Zuschlag bekommen habe und nicht die Effienergie, sei nicht nachvollziehbar. Das Gericht sprach von «Willkür». So sei beispielsweise der Preis zu wenig gewichtet worden. Dafür habe man andere, nebensächliche Dinge stark gewichtet.

Der happige Vorwurf an die Baudirektion: Man habe die Kriterien und die Bewertung der Kriterien für die Vergabe des Auftrags auf die IWF zugeschnitten. Das Gericht griff deshalb zu einem sehr ungewöhnlichen Mittel und vergab selbst den Auftrag direkt der Firma Effienergie.

Weiterzug ans Bundesgericht

Dieses Urteil wird jetzt aber nicht rechtskräftig. Denn die unterlegene Tochterfirma der Wirtschaftskammer zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. In einem ersten Entscheid hat das Bundesgericht bereits entschieden, dass der Kanton bis zum definitiven Entscheid des Bundesgerichts, mit der Effienergie keinen Vertrag abschliessen darf. Damit darf der Kanton weder mit der IWF noch mit der Effienergie einen Vertrag abschliessen, sondern muss sich weiterhin selbst um die Gesuche kümmern.

Kanton arbeitet weiter sehr eng mit der Wirtschaftskammer

Recherchen des Regionaljournals zeigen jetzt allerdings: Der Kanton arbeitet nach wie vor sehr eng mit der Wirtschaftskammer, respektive der IWF zusammen. Die Gesuche werden nämlich von Angestellten behandelt, die dieselbe Arbeit bis Ende 2017 für die IWF erledigt hatten. Diese arbeiten mit derselben Software und wer ein Gesuch um Förderbeiträge stellt beim Kanton, erhält den Entscheid für einen Förderbeitrag nicht etwa vom Kanton, Absender ist nach wie vor die Firma IWF. Die einzige Änderung: Die zwei Mitarbeiter, die diese Gesuche bearbeiten, sind jetzt temporär beim Kanton angestellt. Nico Buschauer, Sprecher der Baudirektion, verteidigt dieses Vorgehen. «Für den Kunden ist es gut, wenn Leute die Gesuche behandeln, die fachkompetent und erfahren sind.» So könnten die Gesuche rasch und effizient behandelt werden.

Der Geschäftsführer der Effienergie, Thomas Nordmann, der vor Gericht durchgesetzt hat, dass der Kanton nicht mehr mit der IWF weiter arbeiten darf, ist hingegen sehr erstaunt: «Das ist für mich mehr als überraschend. Man hat einfach den Hut gewechselt, dieselben Leute sind jetzt einfach auf einer anderen Lohnliste.» Was ihn auch sehr überrascht habe, sei das Zusammenwirken zwischen zwei eigentlich unabhängigen Parteien, der Wirtschaftskammer und dem Kanton. Dies sei sehr verwirrend, seltsam und schwer verständlich.

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