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Streit über Umsetzung Basler Mieterverband reicht weitere Wohnschutzinitiative ein

  • Der Mieterverband reicht neue Wohnschutzinitiative und Referendum gegen Vorschlag aus dem Grossen Rat ein
  • Der Verband kämpft für eine schärfere Umsetzung der Forderung
  • Das Thema «Wohnen» könnte den Basler Wahlkampf im Herbst dominieren

Ausgangspunkt war eine Wohnschutz-Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbands, die im Juni 2018 in Basel mit beinahe einer Zweidrittelmehrheit angenommen worden war.

Happige Kritik am Grossen Rat

Die im April dieses Jahres abgesegnete Umsetzung der geforderten Schutzmassnahmen durch den Grossen Rat kam bei den Initianten gar nicht gut an. Der Verband spricht von einem «dreisten Nichtwohnschutz».

«Bezahlbarer Wohnraum» könnte den Basler Wahlkampf dominieren

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Der Mieterverband steht im Kampf für ein strenges Wohnschutz-Gesetz nicht allein da. Schützenhilfe bekommt der Verband von linken Parteien sowie von Altersorganisationen.

SP-Präsident Pascal Pfister sagt, die Bürgerlichen hätten den Volkswillen missachtet. Dabei sei «bezahlbarer Wohnraum» für sehr viele Menschen in Basel ein wichtiges Thema: «Bei vielen Familien frisst der Mietzins ein beachtlicher Brocken des Haushaltsbudgets weg. Selbstverständlich wird das bei den Wahlen im Herbst eine wichtige Rolle spielen.»

Am 25. Oktober wählen Baslerinnen und Basler ein neues Parlament und eine neue Regierung.

Diesen will der Verband nun nach eigenen Angaben mit einer neuen Initiative korrigieren. Um der neuen Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» die notwendige Nachhaltigkeit zu verleihen, wurden gleichzeitig Unterschriften für ein Referendum gegen die vom Grossen Rat beschlossene Revision des Wohnraumfördergesetzes gesammelt.

Noch viele Fragen ungeklärt

Initiative und Referendum wurden nun am Mittwoch mit jeweils über 3000 Unterschriften eingereicht. Hängig ist überdies der Entscheid zu einer weiteren Wohnschutz-Initiative des Verbands, die ein Moratorium für Umbauten, Abbrüche und Zweckentfremdung von Mehrfamilienhäusern verlangt.

Die Basler Regierung wollte dieses Begehren für ungültig erklären lassen, gegenwärtig liegt es zur rechtlichen Abklärung beim Basler Appellationsgericht.

Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr ; 

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