Beim Versuch, die Bestimmungen der Basler Wohnschutzinitiative im Gesetz umzusetzen, zeichnet sich eine erhebliche politische Kontroverse ab. Zwei vorberatende Kommissionen gelangen mit Mehr- und Minderheitsberichten vor den Grossen Rat, die in höchst unterschiedliche Richtungen weisen.
Nur in Kritik einig
Einig sind sich die federführende Bau- und Raumplanungskommission (BRK) und die mitberichtende Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) eigentlich nur in einem, wie aus ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hervorgeht: Mit den Vorschlägen der Regierung, wie die Forderungen der Wohnschutzinitiative im Wohnraumfördergesetz umgesetzt werden sollen, sind sie nicht einverstanden.
Für die vom links-grünen Lager dominierten Kommissionsmehrheiten hat die Regierung den «Gesetzesauftrag nur teilweise» erfüllt, für die jeweiligen Minderheiten aus dem bürgerlichen und rechten Lager gehen die Vorschläge der Exekutive in einigen Punkten zu weit. Entsprechend seien die Beratungen in den Kommissionen von «unüberwindbaren Differenzen» geprägt gewesen, wie es zum Beispiel im Mitbericht der WAK heisst.
Als Resultat liegen nun neben der Variante der Regierung vier unterschiedliche und mit zahlreichen Änderungen gespickte Revisionsentwürfe für das Wohnraumfördergesetz vor.
Was ist «bezahlbarer» Wohnraum?
Die auffälligsten Differenzen liegen in der Definition des «bezahlbaren» Wohnraums und beim Umgang in Fällen einer Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum.
Die Regierung hatte die Anzahl der zu schützenden «preisgünstigen Wohnungen» auf die 50 Prozent der bestehenden «günstigeren Wohnungen» im Kanton eingeschränkt. Die links-grüne Mehrheit der BRK will diese Spanne nun mit dem neuen Begriff «bezahlbar» auf den gesamten Wohnraum ausdehnen - mit Ausnahme von Kurzzeit-Mietwohnungen und Luxuswohnungen. Auch Mieter von weniger günstigen Wohnungen benötigten Schutz vor Mietzinserhöhungen, argumentiert die BRK-Mehrheit.
Am anderen Ende des politischen Spektrums schlägt die bürgerliche Minderheit vor, den von der Regierung eingesetzten Prozentsatz auf 30 Prozent zu vermindern. Ein 50-Prozent-Anteil würde einen «viel zu starken Eingriff in den mittelständischen Wohnraum» bedeuten, so die Argumentation der WAK-Minderheit.
Komplexe Debatte steht bevor
So stark die Differenzen sind, so zahlreich sind auch die Änderungsvorschläge, die in den vier Revisionsvorschlägen zum Teil bis in kleine Details reichen. Auf den Grossen Rat wartet voraussichtlich bereits in seiner Aprilsitzung eine ausgesprochen komplexe Debatte.