Der Landrat will die Höhe des Grundbedarfs bei der Sozialhilfe um 30 Prozent kürzen und gleichzeitig eine Motivationszulage einführen. Das Parlament hat dem Vorstoss mit 42 zu 41 Stimmen nur äusserst knapp zugestimmt. Dafür stimmte neben der SVP auch die FDP.
Mit der Kürzung soll lediglich noch der materielle Grundbedarf gewährleistet sein - also Wohnkosten, medizinischer Grundbedarf sowie der Grundbedarf für den Lebensunterhalt. Integrationswillige und engagierte Personen sollen jedoch stufenweise eine Motivationsentschädigung erhalten bis maximal zum heutigen Grundbedarf.
Damit hätten die Gemeinden mehr Ermessensspielraum, heisst es im Vorstoss. Positives Verhalten könne umgehend belohnt werden. Mit den heutigen Sanktionsmöglichkeiten dauere es «viel zu lange», bis eine Person mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen habe.
Knapp tausend Franken pro Monat
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Eine Motivationszulage in der Sozialhilfe hatte der Landrat 2014 abgeschafft. Per 2016 hatte die Regierung den Grundbedarf zudem gekürzt. Für eine Einzelperson beträgt er beispielsweise 986 Franken pro Monat.