Pascal Ryf (CVP) betonte, dass es um eine grundsätzliche Frage gehe. «Was ist der Geist, der Frauen auf das Frausein reduziert wird, ein Geist, der nicht mit unseren gesellschaftlichen Werten vereinbar ist?»
Die Frage ist jedoch, wie die hiesigen gesellschaftlichen Werte durchgesetzt werden können. Eine gesetzliche Verankerung? Dies sei verfassungswidrig, so Bildungsdirektorin Monica Gschwind. «Das würde vor Bundesgericht nicht durchkommen.»
Christoph Hänggi (SP) betonte, es brauche keine neuen Gesetze, man müsse einfach die bestehenden besser durchsetzen. «Soll ich die Schüler eigenhändig nehmen und vor die Grenze stellen?», erwiderte Monica Gschwind. Die Schulleitung habe so rasch als möglich reagiert und den Handschlag eingefordert.
Von den vier Vorstössen wurde schliesslich nur einer als Motion überwiesen. Die Regierung muss eine Verfassungsänderung an die Hand nehmen, die verlangt, dass die Erfüllung von bürgerlichen Pflichten wichtiger ist als religiöse Vorschriften. Die anderen drei Vorstösse wurden in weniger verbindliche Postulate umgewandelt oder gar nicht überwiesen.
(Regionaljournal Basel, 06.32 Uhr)