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Chlorothalonil im Trinkwasser Wasserversorger prüft Haftungsklage gegen den Bund

Wegen Chlorothalonil-Rückständen im Wasser müssen die Wasserversorger handeln. Einer lässt das nicht auf sich sitzen.

In zahlreichen Gebieten des Kantons Bern sind im vergangenen Jahr zu hohe Reste des Fungizids Chlorothalonil im Trinkwasser festgestellt worden. Das geht aus den Resultaten von amtlichen Messungen hervor, welche der Kanton Bern am Donnerstag veröffentlichte.

Chloro was?

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Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in der Landwirtschaft seit den 1970er-Jahren als Fungizid eingesetzt wird, insbesondere zum Schutz von Getreide gegen zahlreiche Krankheiten. Das Pflanzenschutzmittel wird aber nicht nur in der Landwirtschaft eingesetzt, sondern auch bei Rasenflächen, Blumen, Sträuchern oder Zierpflanzen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellte im Frühling Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung durch Abbauprodukte von Chlorothalonil fest.

Weil die Stoffe Krebs verursachen können, ist der Einsatz von Chlorothalonil seit Beginn des Jahres in der Schweiz untersagt.

Die Verbreitung ist massiv grössser als bisher angenommen. Betroffen ist vor allem der Oberaargau und das Seeland. Zum Beispiel die Seeländische Wasserversorgung SWG, welche 20 Gemeinde versorgt.

Wir wollen uns diese Kosten nicht einfach aufhalsen lassen.
Autor: Roman Wiget Geschäftsführer Seeländische Wasserversorgung SWG

Roman Wiget, Geschäftsführer der SWG, überlegt sich nun, den Bund zu verklagen: «Wir prüfen gegenwärtig eine Haftungsklage gegen das Bundesamt für Landwirtschaft, welches das Chlorothalonil in den 1970-er Jahren zugelassen hatte.»

Kosten von einer Million Franken

Hintergrund dieser möglichen Haftungsklage sind die Kosten, welche die Chlorothalonil-Rückstände dem Wasserversorger verursachen. Die SWG plant diese Rückstände mit der sogenannten Umkehrosmose aus dem Wasser zu filtern. Eine entsprechende Anlage kostet eine Million Franken. Kosten, welche schlussendlich die Gebührenzahler berappen müssten.

Ein Wasserstrahl spritzt auf eine Hand.
Legende: Trinkwasser: Nicht überall genug sauber. Keystone

Man prüfe die Haftungsklage, um den Gebührenzahlern zu zeigen, dass man sich diese Kosten nicht einfach aufhalsen lasse – Kosten, welche man gar nicht selber verursacht habe, sagt Roman Wiget. Man wolle die möglichen Chancen einer Klage aber gut abwägen. Denn: «Das Risiko ist gross, dass man mit dieser Klage scheitert. Der Prozess würde für die Gebührenzahler damit nur noch mehr Kosten verursachen.»

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