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Debatte im Wallis Sterbehilfe hat im Bergkanton einen schweren Stand

Passive Sterbehilfe ist in Walliser Alters- und Pflegheimen eine Seltenheit. Warum eigentlich?

Das Walliser Kantonsparlament nimmt sich voraussichtlich im Mai einer emotionalen Diskussion an. Es geht um die passive Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen. Die vorberatende Kommission will die Heime künftig dazu verpflichten, den Sterbehilfe-Organisationen Zutritt zu Heimbewohnerinnen und -bewohnern zu gewähren.

Schwerer Stand im Wallis

Heute lehnen fast alle Alters- und Pflegeheime im Wallis passive Sterbehilfe ab. So auch das grösste Altersheim im Kanton, jenes in Naters. Dessen Direktor ist Reinhard Venetz. «Sterben ist ein normaler Prozess, es ist Teil des Lebens», sagt Venetz. Deshalb lehne seine Institution Sterbehilfe ab. Mit seiner Meinung ist Venetz nicht alleine. Diese wird auch von der katholischen Kirche gestützt.

Im Zentrum steh für Venetz eine hervorragende Palliativ-Pflege mit Arzt, Pflege, Physiotherapeutinnen, Psychologinnen.

Bedingungen festlegen

Bereits beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim in Naters wird die passive Sterbehilfe besprochen und im Vertrag ausgeschlossen. Palliativ-Pflege gebe den Betroffenen verschiedene Auswahlmöglichkeiten, die aktive Sterbehilfe nur eine Möglichkleit: Das Sterben. «Die Palette ist gross, damit die Menschen in Würde sterben können.»

Eine völlig andere Haltung in Brig-Glis

Ganz anderer Meinung ist da Daniel Kalbermatten, der Leiter des Alters- und Pflegeheims in Brig-Glis. «Die Würde und der Wille der Bewohnerinnen und Bewohner stehen im Leben und im Sterben bei uns im Zentrum», sagt Kalbermatten. Dazu gehörten auch Selbstbestimmung und Autonomie.

Kein kantonales Gesetz

Es sei unwürdig, so Kalbermatten, wenn Menschen im hohen Alter das Pflegeheim verlassen müssten, um freiwillig aus dem Leben zu gehen. «Es steht unserer Institution nicht zu, den Willen und Weg unserer Bewohnerinnen und Bewohner zu bewerten.»

In einem Punkt sind sich die beiden Heimleiter einig: Sie lehnen es ab, die passive Sterbehilfe in einem kantonalen Gesetz zu regeln. Ihre Beweggründe sind unterschiedlich: Für Reinhard Venetz steht der katholische Glaube im Zentrum, für Daniel Kalbermatten die Autonomie der Alters- und Pflegeheime.

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