Die katholische Kirche sei generell gegen begleiteten Suizid, weil sie sich für die Schwächsten und das Leben einsetze, unterstrich der Walliser Bischof an einem Medientreffen.
Er verstehe zwar, dass Menschen unter bestimmten Umständen nicht mehr leben wollten. Aber er wehre sich dagegen, dass Sterbehilfe gesetzlich geregelt und damit «als normale Dienstleistung» dargestellt werde. Die katholische Kirche habe das Recht und die moralische Pflicht, sich zur Sterbehilfe zu äussern. Er könne nicht schweigen, wenn dieses Thema im Wallis auf die politische Agenda komme.
Die katholische Kirche hat das Recht und die moralische Pflicht, sich zur Sterbehilfe zu äussern.
Das Bistum Wallis wolle deshalb nicht, dass die Sterbehilfe in Spitälern und Pflegeheimen Gegenstand eines Gesetzes wird, wie dies im Kanton Waadt seit dem 1. Januar 2013 der Fall ist. Mit der Frage wird sich demnächst der Grosse Rat des Kantons Wallis im Rahmen einer Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes befassen.