Das Freiburger Kantonsgericht stützt damit den Entscheid des Oberamtmannes des Saanebezirks. Dieser hatte die Jahresversammlung des Islamischen Zentralrates verboten, weil er befürchtet, es könnte zu Ausschreitungen kommen. Zudem habe der Islamische Zentralrat keine abschliessende Rednerliste präsentieren können. Die Gewährung der öffentlichen Sicherheit sei somit nicht gewährleistet.
Auch das Bundesgericht hatte kein Gehör für die Anliegen des Zentralrats. Die Richter in Lausanne lehnten es am Mittwoch ab, auf eine Beschwerde des Zentralrates einzutreten. Für Samstag kündigen islamische Kreise eine Protestkundgebung an. Bei der Freiburger Kantonspolizei sind verschiedene Gesuche für eine Kundgebung eingegangen.