Die geplante Jahresversammlung des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) vom kommenden Samstag in Freiburg gibt viel Arbeit für die Juristen und Gerichte. Nachdem das Kantonsgericht des Saanebezirks bereits eine superprovisorische Beschwerde der Veranstalter abgewiesen hat, treten nun auch die Richter am Bundesgericht in Lausanne auf den Fall nicht ein.
Nun liegt der Ball wieder bei den Richtern in Freiburg. Diese müssen sich erneut mit dem Fall beschäftigen. Eine Abkehr vom ersten Entscheid ist kaum zu erwarten.
Angst vor Demonstrationen
Am 10. November erteilte der Oberamtmann dem IZRS eine Absage für die Veranstaltung. Die Behörde befürchtet den Auftritt von Hasspredigern, die an der Jahreskonferenz zum «Heiligen Krieg» aufrufen könnten und somit die Rechtsordnung verletzen würden. Zudem befürchtete die Polizei allfällige Gegendemonstrationen und damit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Der IZRS wollte seine Jahreskonferenz am 29. November im Forum Freiburg in Granges-Paccot abhalten. Thema sollte die Hidschra (Beginn einer Revolution) sein, die den Beginn der islamischen Zeitrechnung markiert. 2012 hatte die Jahreskonferenz des IZRS bereits einmal im Forum Freiburg stattgefunden.