Die Gemeinden sollen die Polizeikosten künftig an die Demo-Veranstalter und an einzelne Randalierer überwälzen können. Dieser Meinung ist der bernische Grosse Rat. Er hat am Montagabend einen entsprechenden Passus im totalrevidierten Polizeigesetz gutgeheissen.
Die Ratslinke sah die Grundrechte wie die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit in Gefahr, sie wehrte sich aber vergeblich. Bürgerliche und Mitte-Parteien fanden, das Verursacherprinzip müsse auch bei gewalttätig verlaufenden Demonstrationen gelten.
2017 untersuchte das Bundesgericht eine ähnlich lautende Luzerner Regelung. Die Richter schlossen eine Kostenüberwälzung nicht grundsätzlich aus, forderten aber eine verhältnismässige Ausgestaltung der Kostenauflage.
Höchstens 30'000 Franken
Dem kam der bernische Grosse Rat nach, indem er eine grundsätzliche Gebührenobergrenze von 10'000 Franken für Veranstalter und Randalierer festlegte. In besonders schweren Fällen dürfen es 30'000 Franken sein.