- Graubünden hat als erster Kanton die rechtlichen Grundlagen für Bodycams bei Polizisten geschaffen.
- Das Kantonsparlament hat das Polizeigesetz entsprechend angepasst.
- Widerstand kommt von den Bündner Kantonspolizisten.
Während der Parlamentsdebatte am Donnerstag in Chur wurde mehrfach auf Ereignisse in Zürich hingewiesen, wo Polizisten wiederholt angegriffen worden waren. Die Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) hatte deshalb die Forderung nach Bodycams für Polizisten gestellt. In Gebrauch sind solche Kameras für die Polizei bisher noch in keinem Kanton.
Die entsprechende Abstimmung ging für den CVP-Grossrat und Präsidenten des Bündner Kantonalpolizei-Verbandes, Remo Cavegn, verloren. Sein Antrag auf Streichung des Gesetzesabschnitts über den Einsatz von Bodycams wurde mit 90 zu 23 Stimmen abgelehnt. Das bedeutet, dass Kantonspolizisten zu ihrer eigenen Sicherheit mit Körperkameras auf Streife gehen können.
Polizisten sind dagegen
Zusammen mit dem schweizerischen Verband lehnt der Bündner Kantonspolizei-Verband den Einsatz von Bodycams jedoch ab. Die Polizisten stellen einerseits die präventive und deeskalierende Wirkung solcher Kameras in Frage. Die Tests im Kanton Zürich hätten gezeigt, dass Bodycams keine grossen Vorteile brächten, sagt Remo Cavegn gegenüber SRF News.
Andererseits machen die Polizei-Verbände einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte geltend. «Mir ist auch das Wohl der Polizisten wichtig. Dort bestehen mit Blick auf Persönlichkeitseinschränkungen und Grundrechtseingriffe doch einige Vorbehalte», so Cavegn.
Der Bündner Justizdirektor Christian Rathgeb betonte, eine gesetzliche Grundlage für Bodycams zu schaffen, bedeute nicht automatisch, Polizisten gleich solche Geräte zu übergeben, um sie auch einzusetzen. «Wir wollen die Situation beobachten und den Einsatz regeln», sagte Rathgeb.
Gundsätzlich sieht die Kantonsregierung in der Zulassung von Bodycams eine gute Möglichkeit, um Angriffe auf Polizisten zu verhindern oder nach erfolgten Angriffen die Strafverfolgung zu erleichtern. Die Einsatzvoraussetzungen sollen in der Polizeiverordnung konkretisiert werden.