Das Gericht in Lausanne soll nun den schweizweit ersten Fall klären, bei dem ein Kanton gegen die Spitalliste eines anderen Beschwerde erhoben hat. In ihrer Beschwerde verlangen die Bündner ihrerseits, dass eine Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben wird, wonach der Kanton Zürich legitimiert sei, die Bündner Spitalliste Psychiatrie anzufechten, wie die Regierung in Chur am Montag mitteilte.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich im Entscheid von Ende Juli auf den Standpunkt gestellt, dass die Kantone trotz Stärkung des Wettbewerbs unter den Spitälern eine Koordinations- und Steuerungspflicht hätten. Erfüllt werde diese Pflicht mit Spitalplanung und -liste.
Zürich beschwert sich über Graubünden
Zürich gegen Burn-Out-Klinik
Der Kanton Zürich hatte die Bündner Spitalliste Psychiatrie bekämpft, weil darauf seit Oktober letzten Jahres die Clinica Holistica Engiadina in Susch figuriert. Durch die Aufnahme der Suscher Burn-Out-Klinik in die Bündner Spitalliste sieht sich der Kanton Zürich in mehreren schützenswerten Interessen betroffen.