- Die Rheinschlucht-Gemeinden verlängern die Arbeitsverträge mit den beiden Rangerinnen um ein weiteres Jahr.
- Der Rangerdienst soll langfristig institutionalisiert werden, heisst es vom Präsidenten der Rheinschlucht Christian Theus.
- Die Ranger waren eine der Bedingungen der Umweltverbände, damit sie den geplanten durchgehenden Wanderweg im Bündner Oberland nicht weiter bekämpfen. Trotzdem läuft noch immer ein Beschwerdeverfahren.
Die Bündner Rheinschlucht mit ihren hohen, kargen Kalkwänden gehört zu den besonders schützenswerten Landschaften der Schweiz. Weil sie bei Wanderern und Bikern beliebt ist, haben die Rheinschlucht-Gemeinden zusammen mit zwei Naturpärken in der Region Rangerinnen engagiert. Seit dem Frühling 2017 sind sie in der Rheinschlucht unterwegs und erklären den Touristen die Regeln in der Schlucht.
Die Rheinschlucht zwischen Reichenau und Ilanz soll durchgehend mit einem Wanderweg erschlossen werden. Die Naturschutz-Organisationen «Pro Natura Graubünden», «WWF Graubünden» und «Birdlife» sehen Fauna und Flora gefährdet.
Wir reagieren nicht trotzig, sondern ziehen den Rangerdienst weiter, weil wir davon überzeugt sind.
Beim Bündner Verwaltungsgericht sind die Umweltverbände mit ihrer Beschwerde abgeblitzt. Das Gericht argumentierte: Der geplante Wanderweg führe nicht durch geschütztes Gebiet. Diesen Entscheid wollen sie ans Bundesgericht weiterziehen. Die Eingabefrist dafür läuft am 9. November ab.