Auenlandschaft nicht gefährdet: Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass ein durchgehender Wanderweg mit Tunnel die Ruinaulta, die zum Bundesinventar der besonders schützenswerten Landschaften und Naturdenkmäler gehört, nicht beeinträchtigen würde. Der Weg führe nicht direkt durch geschützte Gebiete. Die Beschwerde von WWF und Pro Natura Graubünden sowie Birdlife wird abgewiesen.
Unterschiedliche Reaktionen: Während die Befürworter von einem guten Urteil sprechen und versichern, man werde eine Lösung finden, die für alle zufriedenstellend sei, sind die Beschwerdeführer enttäuscht. Sie überlegen sich nun, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Dass es soweit kommt ist wahrscheinlich: bereits 2016 haben die Umweltverbände angekündigt, wenn nötig bis vor Bundesgericht zu gehen.
Neues Kapitel in einer langen Geschichte: Seit Jahren wird immer wieder versucht, die Ruinaulta komplett mit einem Wanderweg zu erschliessen. Die Natur- und Heimatschutzkommission des Bundes hat sich in der Vergangenheit gegen mehrere Projekte gewehrt. Mit dem Tunnel schien man vor drei Jahren eine Lösung gefunden zu haben.
Der Tunnel ist nicht das Problem: Beschwerde eingereicht haben die Verbände schliesslich aber nicht wegen des Tunnels, sondern wegen des Wegs, der zum Tunnel führt. Überraschend kam diese Beschwerde, weil ein Kompromiss greifbar schien: die Umweltverbände wehren sich nicht weiter, dafür sorgen die Gemeinden dafür, dass die Wanderer von Rangern kontrolliert werden.