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Gezeichneter Plan des «Agro Food Innovation Park» in Frauenfeld
Legende: Mit dem «Agro Food Innovation Park» in Frauenfeld befasst sich nun auch das Bundesgericht in Lausanne. ZVG

Ostschweiz Beschwerde wegen «Agro Food Innovation Park» vor Bundesgericht

2,55 Millionen Franken hat der Grosse Rat Thurgau im Dezember 2015 zur Finanzierung einer dreijährigen Pilotphase für das Projekt «Agro Food Innovation Park» in Frauenfeld genehmigt. Dagegen hat nun ein 91-jähriger Lehrer beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.

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Der 91-jährige ehemalige Lehrer aus Kreuzlingen rügt vor allem, dass für den Kreditbeschluss des Grossen Rates die Rechtsgrundlage fehlt, teilt der Kanton mit. Dieser Kredit wurde für eine dreijährige Pilotphase von 2016 bis 2018 gesprochen.

Für den Thurgauer Regierungsrat ist die Beschwerde unbegründet, weil sich solche Finanzbeschlüsse direkt auf die Kantonsverfassung abstützen könnten, ohne dass eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich wäre.

Die Beschwerde kritisiert ausserdem die Kosten, die bisher für das Projekt ausgegeben wurden. Hier argumentiert der Regierungsrat, dass die Kosten der Vorbereitungsarbeiten des Kantons und der Stadt Frauenfeld in der Botschaft an den Grossen Rat ausgewiesen seien. Sie stützten sich zudem auf die Bestimmungen in den erwähnten kantonalen Gesetzen.

Ziel des Parks

Der «Agro Food Innovation Park» will den Thurgau als «innovatives Zentrum für Land- und Ernährungswissenschaft im nationalen und internationalen Kontext» etablieren. Er soll Experten aus den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung zusammenbringen. Wissen und Technologien aus der Produktion bis zur Vermarktung von Produkten sollen ausgetauscht und die Zusammenarbeit gefördert werden.

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