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Ostschweiz Verhüllungsverbot kommt vor Glarner Landsgemeinde

Der Glarner Landrat hat heute Mittwoch einen Vorstoss aus der Bevölkerung für erheblich erklärt. Somit wird die Landsgemeinde voraussichtlich 2017 über ein Verhüllungsverbot abstimmen.

Im September 2015 hat ein Glarner Bürger in einem Memorialsantrag ein Verhüllungsverbot angeregt.

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Die Glarner Regierung hat daraufhin geprüft, ob der Antrag gesetzeskonform ist. Dabei hat sich die Regierung unter anderem auf den Entscheid des Bundesrates gestützt, der ein Verhüllungsverbot in der Tessiner Kantonsverfassung für gültig erachtete. Heute Mittwoch hat nun der Landrat über den Memorialsantrag diskutiert. Elf Parlamentarier empfehlen, den Antrag für erheblich zu erklären und damit der Landsgemeinde vorzulegen – voraussichtlich im Mai 2017. Die Parlamentsdiskussion wurde äusserst kontrovers geführt.

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Der Antrag fordert eine Änderung der Kantonsverfassung. Es soll verboten werden, das Gesicht im öffentlichen Raum zu verhüllen. Ausgenommen sind Sakralstätten. Ebenfalls soll verboten sein, eine Person dazu zu zwingen, das Gesicht zu verhüllen. Ausgenommen sind Einsätze der Polizei oder der Feuerwehr.

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