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Zentralschweiz Bluttat von Würenlingen: Täter wurde aus Klinik entlassen

Der 36-jährige Mann, der mutmasslich für die Bluttat vom Samstag in Würenlingen verantwortlich ist, war den Schwyzer Behörden wegen mehreren Vorfällen bekannt. Im März dieses Jahres wurde er in der psychiatrischen Klinik Littenheid fürsorgerisch untergebracht.

Zur Tatzeit befand sich der Mann nicht mehr in einer Klinik. Das bestätigte Mario Häfliger, Vorsteher der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Ausserschwyz, am Dienstag auf Anfrage. Die Ärzte der psychiatrischen Klinik Littenheid und nicht die (Kesb) hätten diesen Entlassungsentscheid gefällt.

Die Kesb hatte im März Gefährdungsmeldungen bezüglich der drei Kinder des Mannes erhalten, wie die Kantonspolizei Schwyz am Dienstag mitteilte. Aufgrund der Gefährdungssituation habe eine Intervention der Polizei in der Familie stattgefunden.

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Als Folge dieser Intervention platzierte die Kesb die Kinder in geeigneten Institutionen. Der Vater wurde am 24. März auf ärztliche Anordnung in der psychiatrischen Klinik Clienia im thurgauischen Littenheid fürsorgerisch untergebracht.

Aufgrund des guten Behandlungsverlaufs wurde der Mann aus der stationären in eine ambulante Behandlung entlassen. Gemäss Klinik bestanden während der gesamten Dauer des Aufenthaltes keine Anhaltspunkte in Bezug auf Fremd- und Selbstgefährdung. Der Mann habe sich unauffällig verhalten. Er sei freundlich und ruhig gewesen und habe an den Therapien teilgenommen. Sein Zustand habe sich deutlich verbessert. Auch zwei Tagesurlaube seien problemlos verlaufen.

Täter wurde 2004 eingebürgert

Die Kantonspolizei Schwyz machte in ihrer Medienmitteilung weitere Angaben zum Täter. Der türkische Staatsbürger hatte 2004 im Kanton Schwyz das Schweizer Bürgerrecht erhalten.

Gegen den zuletzt arbeitslosen Mann seien im Kanton Schwyz keine Strafuntersuchungen offen. Das im Jahr 2007 geführte Verfahren wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beschimpfungen und Hausfriedensbruch (Nachbarschaftsstreit) wurde laut der Polizei rechtskräftig eingestellt.

Gestützt auf das Waffengesetz machte die Kantonspolizei Schwyz im März 2012 und am 24. März 2015 ausserhalb eines Strafverfahrens am Wohnort des Mannes zwei Hausdurchsuchungen. Dabei wurde präventiv nach Waffen gesucht, aber keine sichergestellt.

In einem ruhigen Wohnquartier in Würenlingen hatte der Mann am Samstag mutmasslich seinen Schwiegervater, seine Schwiegermutter und seinen Schwager mit mehreren Schüssen getötet. Bevor er sich selbst richtete, erschoss er einen Nachbarn seiner Schwiegereltern.

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