Zum Inhalt springen
Video
Fall Walker - Jetzt redet der Staatsanwalt
Aus Schweiz aktuell vom 26.10.2015.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 35 Sekunden.

Zentralschweiz Fall Walker: Staatsanwalt fordert Verurteilung wegen Mordes

Der Urner Oberstaatsanwalt Thomas Imholz hat am Montag Kritik zurückgewiesen: Er habe das Verfahren gegen den ehemaligen Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker sehr wohl korrekt geführt. Er fordert eine Verurteilung wegen versuchter Tötung und versuchten Mordes.

Das Urner Obergericht befasste sich bereits letzte Woche während zwei Tagen mit dem Fall Walker. Am Mittwoch hatte der Verteidiger die Staatsanwaltschaft bezichtigt, diese habe möglicherweise Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung begangen.

Audio
SRF-Redakor Christian Oechslin über den zweiten Tag im Walker-Prozess (26.10.2015)
06:17 min
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 17 Sekunden.

Denn sie habe wider besseren Wissens den Aufenthaltsort des Hauptbelastungszeugen verschwiegen und damit dessen erneute Befragung verhindert.

Auch dieser dritte Prozesstag war von einem grossen Publikumsinteresse begleitet. In den letzten Monaten hatten Medien, allen voran die SRF-Sendung «Rundschau», angebliche Ungereimtheiten im Verfahren angeprangert. Sogar die Politik schaltete sich ein.

Oberstaatsanwalt weist Vorwürfe zurück

Mit den Vorwürfen gegen ihn sei eine Grenze überschritten worden, sagte der Urner Oberstaatsanwalt Thomas Imholz nun am Montag, dem dritten Prozesstag. Die Staatsanwaltschaft habe zu keinem Zeitpunkt gelogen oder etwas verschwiegen. Imholz warf Verteidiger Linus Jaeggi vor, Zweifel zu säen und für Verwirrung zu sorgen.

Es sei nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen, den Zeugen zu suchen, weil das Verfahren nicht mehr von ihr geführt worden sei. Er kehrte den Spiess sogar um und erklärte, dass die Verteidigung offenbar zeitweise Kenntnis vom Aufenthaltsort des Mannes gehabt habe.

Urner Staatsanwaltschaft plädiert auf vorsätzliche Tötung

Die Urner Staatsanwaltschaft hält an ihrer ursprünglichen Darstellung fest, dass der Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker 2010 auf einen Gast geschossen habe. Das Urteil des Bundesgerichtes von 2014 habe darauf keinen Einfluss. Die Rügen des Bundesgerichts betrafen den Fall, bei dem auf den Gast geschossen worden war. Es verfügte, dass eine DNS-Spur des Beschuldigten auf einer Patronenhülse nicht als Beweis verwendet werden dürfe.

Oberstaatsanwalt Thomas Imholz beantragte am Montagmorgen dem Urner Obergericht, die Schüsse auf den Gast als vorsätzlichen Tötungsversuch zu werten. Die Aussagen des holländischen Gastes seien uneingeschränkt verwertbar, sagte Imholz. Mehrere Personen hätten dessen Angaben bestätigt.

Auftragsmord?

Im gleichen Jahr wurde die Frau des Barbetreibers Walker durch Schüsse schwer verletzt. Es soll sich dabei um einen Auftragsmord handeln. Bei beiden Schussabgaben wurde dieselbe Waffe, eine Blow Mini, verwendet. Zu diesem Fall und zum Strafmass äusserte sich der Staatsanwalt im zweiten Teil seines Plädoyers am Montagnachmittag. Für Oberstaatsanwalt Imholz ist klar, dass Walker den Mord in Auftrag gegeben hatte. Bestärkt fühlte er sich von der im September 2015 durchgeführten Schussrekonstruktion am Tatort.

Der 47-jährige Ignaz Walker war 2013 vom Obergericht für die beiden ihm zur Last gelegten Taten zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Bundesgericht hob das Urteil 2014 auf, weshalb der Beschuldigte erneut vor Gericht steht.

Der Prozess wurde heute unterbrochen und wird am nächsten Mittwoch, den 28. Oktober, wieder aufgenommen. Wie lange er noch dauern wird, ist noch offen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel