Die Taten, über die das Gericht zu befinden hat, gehen auf 2010 zurück. Die damalige Frau des Angeklagten wurde durch Schüsse schwer verletzt. Es gibt dazu zwei Tatversionen: Gemäss der einen hat ein vom Barbetreiber beauftragter Killer auf die Frau geschossen, gemäss der anderen hat die Frau das Attentat fingiert, wobei statt ihrer Tasche sie selber getroffen wurde. Zudem soll der Barbetreiber ausserhalb des Lokals auf einen Gast geschossen haben.
Ballistiker mit Ergänzungen
Am Mittwoch wurde überraschend das abgeschlossene Beweisaufnahmeverfahren erneut eröffnet. Der Ballistiker, der am ersten Prozesstag befragt worden war, hat eine Ergänzung zu seinem Gutachten eingereicht.
Im September waren auf Antrag der Verteidigung verschiedene Schussszenarien mit scharfer Munition nachgestellt worden. Am Montag hatte der zuständige Ballistiker dazu Auskunft gegeben.
Bei dem Gutachten geht es um die Schüsse, die auf die damalige Frau des Barbetreibers 2010 abgefeuert worden waren und diese schwer verletzt haben. Es gibt zwei Tatversionen: gemäss der einen hat ein vom Barbetreiber beauftragter Killer auf die Frau geschossen, gemäss der anderen hat die Frau das Attentat fingiert.
Ergänzung zum Ballistikgutachten
Der zuständige Ballistiker, Martin Lory vom Forensischen Institut Zürich (FOR), reichte am Dienstag eine Ergänzung zum Gutachten ein. Das Gericht eröffnete die Beweisaufnahme am Mittwoch deshalb erneut. Dies sorgte bei der Verteidigung für Irritation.
Lory sagte, es gehe ihm um die Plausibilität der verschiedenen Schussszenarien. Es handle sich um eine reine Ergänzung, nicht um eine Korrektur seiner Aussagen, die er aus freien Stücken mache.
Lory bestätigte die Aussagen zu der Spurenlage. Das Szenario Inszenierter Mordanschlag rücke für ihn bei einer Gesamtbetrachtung aber in den Hintergrund, sagte er. Wegen den Lichtverhältnissen am Tatort sei ein genaues Zielen auf die Tasche der Frau nicht möglich gewesen.
Recherchen der Rundschau
Im Fall Ignaz Walker soll die Urner Staatsanwaltschaft verschwiegen haben, dass der holländische Kronzeuge in Drogendelikte verwickelt war. Zudem habe sie eine erneute Befragung vor Gericht abgelehnt. Das zeigen Recherchen der «Rundschau» von SRF.
Das Urner Obergericht muss zum zweiten Mal über den Fall Ignaz Walker befinden, nachdem das Bundesgericht im Dezember 2014 ein erstes Urteil aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen hatte. Die Verhandlung vor Obergericht Uri wird heute mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt und dauert voraussichtlich bis zum 3. November.