Ignaz Walker wurde wegen möglicher Verdunkelungsgefahr in Sicherheitshaft gehalten. Das Gericht kam nun zum Schluss, dass diese Massnahme nicht mehr verhältnismässig sei. Der Verdunkelungsgefahr könne auch mit anderen Massnahmen begegnet werden.
Der Barbetreiber wird verdächtigt, in Erstfeld einen Auftragsmörder auf seine damalige Frau angesetzt zu haben. Die Frau wurde durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt. Ignaz Walker wurde 2013 vom Urner Obergericht des versuchten Mordes, der versuchten Tötung und weiterer Delikte schuldig gesprochen und mit einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren belegt.
Das Bundesgericht hob das Urteil 2014 auf und wies es an das Obergericht zur Neubeurteilung zurück. Dort ist der Fall weiter hängig. Parallel dazu läuft seit Juni 2015 ein Strafverfahren, wonach nicht der Barbetreiber für den Anschlag auf seine Frau verantwortlich sein soll, sondern diese selbst mit ihrem Freund. Ziel soll es gewesen sein, den Barbetreiber ins Gefängnis zu bringen.