Der Urner Barbetreiber Ignaz Walker soll vor fünf Jahren die Ermordung seiner Frau in Auftag gegeben haben. Der Fall ist nach einem langen juristischen Hin und Her noch nicht entschieden, Walker sitzt wieder in Sicherheitshaft.
Bei der Untersuchung des Falls damals war auch ein Urner Polizist beteiligt, der eine private Auseinandersetzung mit Walker hatte. Deshalb kam der Vorwurf auf, dieser Polizist hätte in den Ausstand treten müssen.
Strafverfahren abwarten
Diese Frage beschäftigte in der Folge auch die Urner Politik, worauf die Kantonsregierung eine externe Untersuchung in Auftrag gab. Der frühere Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster sollte klären, ob der Beamte in den Ausstand hätte treten müssen und ob die entsprechenden Regeln ausreichend sind.
In seinem am Mittwoch veröffentlichten Bericht kann Uster die entscheidende Frage aber nicht beantworten. Die Klärung der Ausstandsfrage würde «eine materielle Prüfung voraussetzen, die jedoch den Strafbehörden vorbehalten ist», hält Uster fest. Er empfiehlt deshalb, die Untersuchung zu sistieren, bis das Strafverfahren rechtsgültig abgeschlossen ist.
Die Urner Regierung kommt dieser Empfehlung nach. Zudem setzt sie einen weiteren Rat von Uster um: Sie will zusammen mit dem Obergericht die Weisungen präzisieren, wann ein Beamter in Ausstand treten muss und wer die entsprechenden Entscheide fällt.