Dem Erstfelder Barbetreiber wird vorgeworfen, er habe die Ermordung seiner damaligen Ehefrau in Auftrag gegeben. Diese wurde durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt. Das Obergericht sprach den Barbetreiber in zweiter Instanz schuldig. Er sollte für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hob das Urteil aber auf.
Im Gegensatz zum Barbetreiber ist ein zweiter Mann als Auftragsschütze rechtskräftig verurteilt. Dieser gab die Tat aber nie zu und sagte im Gefängnis, der Barbetreiber sei unschuldig und Opfer eines Komplotts. Die versuchte Ermordung der Frau sei von ihr selbst und ihrem Freund inszeniert worden, um den Barbetreiber in Haft zu bringen.
Diese Aussagen veranlassten den Kanton Uri Anfang Juni, einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen und eine neue Strafuntersuchung zu eröffnen. Wegen dieser erneuten Untersuchung muss der Barbetreiber vorläufig im Gefängnis bleiben.