Wenn jugendliche Lockvögel losgeschickt werden, um Alkohol zu kaufen, gelten diese Käufe als verdeckte Ermittlungen. Deshalb dürfen fehlbare Wirte oder Ladenbesitzer nicht gebüsst werden - eine Praxis, die auch das Bundesgericht bestätigt hat. Aus diesem Grund erachtete es Stäfa vor zwei Jahren als wenig sinnvoll, die Testkäufe noch weiter zu führen.
Dieses Jahr führte Stäfa doch wieder Testkäufe durch. Das Ergebnis war ernüchternd: 58 Prozent der Tester erhielten Alkohol. Nun setzt Stäfa wieder auf Testkäufe. Henrik Viertel vom Blauen Kreuz begrüsst dies: «Man muss das Verkaufspersonal regelmässig sensibilisieren.»
Trotzdem fordert das Blaue Kreuz weiterhin, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, um die Wirte zu büssen. Ein entsprechender Vorstoss ist im Bundeshaus noch hängig.