- Der Verteidiger des als «Carlos» berühmt gewordenen Zürcher Straftäters Brian hat Berufung gegen das Urteil vom 6. November eingelegt.
- Das Bezirksgericht Dielsdorf hatte Brian wegen Gewalt gegen die Justiz schuldig gesprochen und eine «kleine Verwahrung» angeordnet.
- Auch die Staatswanwaltschaft geht in Berufung, weiss allerdings noch nicht, ob sie das erstinstanzliche Urteil dabei anfechten will oder nicht.
Er sei «enttäuscht» – so sagte der notorische Straftäter Brian alias «Carlos» nach der Urteilsverkündung in Dielsdorf. Das Gericht hatte ihn zu einer Gefängnisstrafe von vierdreiviertel Jahren verbrummt, die Strafe jedoch zugunsten einer stationären Therapie – der sogenannten kleinen Verwahrung – aufgeschoben. Brians Anwalt Thomas Häusermann kündigte damals schon an, den Fall weiterziehen zu wollen. Er sei weder mit dem Schuldspruch noch mit dem Strafmass einverstanden.
Häusermann hat seine Ankündigung nun wahr gemacht. Das Zürcher Obergericht wird sich also in zweiter Instanz mit dem Fall befassen müssen. Zu reden geben dürfte dabei vor allem die Art der Verwahrung: Muss Brian nach Ablauf der vierdreivierteljährigen Strafzeit zum Schutz der Bevölkerung im Gefängnis bleiben? So hatte es Staatsanwalt Ulrich Krättli in Dielsdorf gefordert, also eine ordentliche Verwahrung auf Lebenszeit verlangt.
Doch noch ordentliche Verwahrung?
Auf Anfrage des «Regionaljournals» wollte Krättli noch nicht sagen, ob er das erstinstanzliche Urteil vor Obergericht anfechten und nochmals für die ordentliche Verwahrung plädieren will oder nicht. Er wartet noch die schriftliche Urteilsbegründung des Bezirksgerichts Dielsdorf ab. Diese dürfte in zwei bis drei Monaten vorliegen. Das Zürcher Obergericht wird den Fall also frühestens im Sommer nächsten Jahres behandeln.