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Der als «Carlos» bekannt gewordene Jugendstraftäter während dem Thaiboxtraining.
Legende: «Carlos» protestiert gegen seine Verlegung ins Massnahmezentrum. Er will das mit einem Hungerstreik untermauern. SRF

Zürich Schaffhausen «Carlos» protestiert mit Hungerstreik gegen seine Verlegung

Die Zürcher Jugendanwaltschaft hat angeordnet, dass der jugendliche Straftäter «Carlos» ins Massnahmezentrum Uitikon verlegt wird. Der 18-Jährige wehrt sich dagegen. Seine Eltern haben gegenüber der NZZ angekündigt, dass er in den Hungerstreik treten will.

Die Verlegung vom Jugendgefängnis Limmattal in das Massnahmezentrum für jugendliche Straftäter in Uitikon ist für den als «Carlos» bekannt gewordenen jungen Mann nicht nachvollziehbar. Sein Anwalt hat deshalb bereits angekündigt, dass er die Verlegung gerichtlich anfechten wird. Nun will der Zürcher seinen Protest offenbar auch mit einem Hungerstreik untermauern. Das kündigten seine Eltern gegenüber der NZZ an. Sie würden ihren Sohn dabei unterstützen und selbst streiken.

Verschärfung der Massnahme wirft Fragen auf

Die Verlegung ist umstritten. «Carlos» wurde vom Gericht zu einer kurzen Haftstrafe und einer offenen Massnahme verurteilt. Die Strafe für eine Messerattacke in Zürich Schwamendingen hat er inzwischen verbüsst. Die offene Massnahme wurde vor drei Monaten abgebrochen.

«Justizbehörden dürfen dem öffentlichen Druck nicht nachgeben»

Bei der Zürcher Justizdirektion rechtfertigt Mediensprecher Benjamin Tommer das Vorgehen gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Die Verlegung bedeute zwar eine Verschärfung der Massnahme. «Aber es bleibt unser Ziel, dass der junge Mann möglichst schnell eine Art Ausbildung beginnen kann und so selbständig ins Leben zurückfindet.»

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Der Zürcher Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrot Daniel Jositsch versteht diese Argumentation nicht. Er glaubt, dass der Rekurs von «Carlos» Anwalt gegen seine Versetzung grosse Chancen auf Erfolg hat. Auf Anfrage zeigt sich Jositsch zudem darüber überrascht, dass die Behörden und die zuständige Justizdirektion dem öffentlichen Druck nachgegeben hätten.

Solange die Gerichte diesen Rekurs nicht behandelt haben, bleibt es aber bei der Verlegung des jungen Straftäters ins geschlossene Massnahmenzentrum in Uitikon.

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