Der Zürcher Justizdirektor Martin Graf zieht im Fall «Carlos» die Notbremse. Luxusbehandlungen für straffällig gewordene Jugendliche sollen künftig nicht mehr möglich sein.
Besonders kritisch beurteilt Graf in der Sendung «10vor10» die hohen Kosten für Taschengeld und das Thaibox-Training von insgesamt mehr als 6400 Franken monatlich.
Kampfsport-Training gibt es künftig nur noch in Ausnahmefällen, dies nach einer umfassenden psychologischen Abklärung, so Graf. Allerdings, räumt er ein, habe das Sondersetting seine Wirkung gezeigt. In den letzten 13 Monaten habe sich «Carlos» gut gehalten. Dennoch wird es künftig keine so teuren Sonderbehandlungen mehr geben.
«Carlos musste durchaus arbeiten»
Schluss machen will Graf auch mit dem Erfüllen von Sonderwünschen. Wichtig sei zudem, dass die Jugendlichen selber etwas leisteten. Bei «Carlos» sorgte für öffentlichen Unmut, dass er keine Stelle antreten wollte, weil ihm sonst die Zeit fürs Thaibox-Training fehle. Dieser Darstellung allerdings widersprach Oberjugendanwalt Marcel Riesen, der seinen Bericht detailliert der Presse präsentierte.
Das als Sondersetting bezeichnete Massnahmenpaket beinhalte nämlich auch eine strikte Tagesstruktur, in der auch Arbeit enthalten sei. Namentlich nannte Riesen das tägliche Putzen von 8-10 Uhr. «Carlos musste also durchaus auch arbeiten.»
«Carlos» – ein Einzelfall
Graf zeigt Verständnis für die Empörung über den Fall «Carlos». «Ich verstehe,
dass die Volksseele kocht. Auch ich reagierte ähnlich.»
Er könne versichern, dass «Carlos» ein unschöner, tragischer Einzelfall sei. Er werfe aber berechtigte Fragen auf. Wichtig sei nun, dass man mit Verstand und kühlem Kopf agiere. «Polemik bringt uns nicht weiter.»
Der Bericht der Oberjugendanwaltschaft und ihres Leiters Marcel Riesen hält dennoch ein paar Punkte fest, die im Sondervollzug des jungen Straftäters zumindest kritisierbar sind. Die Kosten von 29'200 Franken monatlich seien letztlich nicht wirklich nachvollziehbar, sagte Riesen. Die Kosten der von einer privaten Firma angebotenen Betreuungsmassnahmen seien kaum wirkungsvoll zu kontrollieren.
Thaiboxen nur noch in Ausnahmefällen
Ebenso unglücklich sei die Tatsache, dass die Gemeinde Reinach über das für «Carlos» angeordnete Sondersetting nicht informiert worden ist. Ebenfalls als Fehler wies Riesen die Tatsache aus, dass das Thaibox-Training durch einen vorbestraften Täter nicht den Vorgaben der Jugendrechtspflege für solche Interventionen entspreche. Man hätte bei Bekanntwerden dieser Tatsache, die Behandlung sofort abbrechen müssen.
Generell sollen Kampfsportarten wie etwa Thaiboxen bis auf weiteres nur noch in absoluten Ausnahmefällen, auf psychiatrisches Gutachten und nach Bewilligung durch die Oberjugendanwaltschaft erfolgen.
Riesen stellt Massnahmen vor
Nebst der Bewilligungspflicht für Sondermassnahmen wie Kampfsporttraining hat Oberjugendanwalt Riesen drei weitere Massnahmen angekündigt.
So werden künftig alle Anträge auf Sondersettings durch die Oberjugendanwaltschaft geprüft. Die gleiche Behörde stellt ferner sicher, dass der im Sondervollzug benötigte Wohnraum einfach und kostengünstig ist. Und schliesslich sollen künftig in das Sondersetting involvierte Gemeinden über die Massnahmen informiert werden.
Wie weiter mit «Carlos»?
Im Kanton Zürich sind gegenwärtig 130 Jugendliche stationär untergebracht, davon rund zwei Dutzend Intensivtäter. In zwei dieser Fälle besteht ein Sondersetting – einer davon ist «Carlos».
Offen ist momentan, wie es mit dem als «Carlos» bekannt gewordenen 17-Jährigen weitergeht. Die Jugendanwaltschaft klärt die weiteren Schritte ab. «Carlos» sitzt bis auf Weiteres im Gefängnis Limmattal (ZH), nachdem er «zu seinem eigenen Schutz» inhaftiert worden war.