Schon seit Montag befasst sich der Winterthurer Stadtrat mit dem Fall Gfeller. Aufgrund der Vorabklärungen ist der Stadtrat nun zum Schluss gekommen, einen externen Gutachter mit einer Administrativuntersuchung zu beauftragen. Er soll untersuchen, wie es dazu kam, dass Informationen über die miserable Finanzlage eines Energieprojekts vor der Abstimmung nicht kommuniziert wurden.
Weder der Gesamtstadtrat noch die zuständige parlamentarische Kommission wussten damals, dass das fragliche Energieprojekt vor dem Konkurs stand – geschweige denn das Stimmvolk, das unter diesen Umständen an der Urne vielleicht anders abgestimmt hätte. Die Frage bleibt also, ob Stadtwerk-Vorsteher Matthias Gfeller (Grüne) die Informationen bis kurz nach der Abstimmung bewusst für sich behalten hat, um das Ja des Souveräns zu seinen Projekten mit alternativen Energien nicht zu gefährden.
Eine entsprechende Äusserung hat Gfeller am letzten Wochenende gegenüber der Zeitung «Landbote» gemacht. Die Administrativuntersuchung soll nun aufdecken, ob der Verdacht begründet ist. Sie stelle aber keine Vorverurteilung irgendwelcher Personen dar, betont die Winterthurer Stadtregierung. Der betroffene Stadtrat Matthias Gfeller selber begrüsst das Vorgehen.
SVP will Abstimmung für nichtig erklären
Die Winterthurer SVP hat beim Bezirksrat in dieser Angelegenheit bereits eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Die Partei verlangt, dass die Abstimmung über Energie-Contracting-Geschäfte vom vergangenen Juni für null und nichtig erklärt wird. Denn dem Stimmvolk seien damals «bewusst und mit Arglist Tatsachen vorenthalten» worden. Damit sei das Abstimmungsverhalten der Winterthurerinnen und Winterthurer beeinflusst worden. Diese hatten mit einem Ja-Stimmenanteil von fast 70 Prozent einen Rahmenkredit über 70 Millionen Franken für Energie-Contracting-Geschäfte des Stadtwerks bewilligt.