Die Vorentscheide
Bereits zweimal ist der Verein «Al-Huda» mit seinem Projekt für einen islamischen Kindergarten in Volketswil abgeblitzt. Zuerst bei der Zürcher Bildungsdirektion, dann beim Gesamtregierungsrat. Die Argumentation lautete ähnlich: Die Religion nehme im Unterricht zu viel Platz ein. Der Fokus auf den Arabisch- und Koranunterricht sei zu stark. Kurz: Die Vorgaben des Lehrplans würden nicht eingehalten.
Problematische Nähe zum Islamischen Zentralrat
«Al-Huda» reichte daraufhin eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein - und unterlag erneut. Das Verwaltungsgericht stützt die Argumentation des Regierungsrates: Das Konzept des Vereins «al Huda» nehme keine genügende Abgrenzung zwischen dem «profanen Kindergartenunterricht» und den religiösen Unterrichtsinhalten vor. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass den Kindern primär religiöse Inhalte als Ordnung des Alltagsgeschehens vermittelt würden, heisst es im Entscheid.
Wie schon die Vorinstanz bezeichnet das Verwaltungsgericht die enge Verbindung zum Islamischen Zentralrat (IZRS) als problematisch. Die als administrative Leiterin vorgesehene Person sei bis Ende 2012 Mitglied des Vorstandes gewesen.
Auch wenn sie sich danach ganz aus dem Zentralrat zurückgezogen habe, erscheine es nicht glaubhaft, dass sie die Ziele des IZRS nicht mehr teile. Der IZRS wollte dies auf Anfrage des «Regionaljournals» nicht kommentieren.