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Prozess in Bonstetten
Aus Schweiz aktuell vom 20.03.2013.
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Zürich Schaffhausen Gutachter zum Fall Bonstetten: «Er hätte anders handeln können»

Der Vater, der 2010 seinen knapp 5jährigen Sohn in einem Hotelzimmer in Winterthur erstickte, leidet an einer Persönlichkeitsstörung, findet der Gerichtspsychiater. Trotzdem sei er voll für sein Handeln verantwortlich.

Der Beschuldigte leidet nach Meinung des psychiatrischen Gutachters an einer paranoiden, narzisstischen Störung. Er sei sehr misstrauisch, nachtragend, wittere Verschwörungen und neige zu Aggressionen. Die Tat war aber keine Impulshandlung: «Er hätte auch anders handeln können», sagte der Gutachter über den Moment der Tat.

Passiert ist sie im Februar 2010 in einem Hotel in Winterthur: Der heute 63jährige Beschuldigte erstickte seinen damals knapp 5jährigen Sohn. Offenbar, um ihn seiner Mutter für immer zu entziehen. Die Eltern waren damals mitten in einem langjährigen Sorgerechtsstreit. Nach der Tat versuchte der Vater, sich selber das Leben zu nehmen.

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Der erste Prozesstag (Nicole Freudiger, 20.3.2013)
02:49 min
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Staatsanwalt fordert lebenslänglich

Der Staatsanwalt fordert vor dem Bezirksgericht Winterthur eine Verurteilung wegen Mord und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Zudem soll der Mann verwahrt werden. Dies begründet der Staatsanwalt damit, dass der Mann vor 20 Jahren schon seinen Sohn aus erster Ehe töten wollte.

In der Anklageschrift schreibt der Staatsanwalt, der Beschuldigte habe das Kind getötet, um die Mutter zeitlebens zu bestrafen. Die Tötung sei besonders skrupellos gewesen, weil das Kind dem Vater nichts angetan habe und auch nichts dafür könne, dass der Beschuldigte mit der Mutter Streit hatte.

Asperger-Erkrankung soll Strafmass mildern

Eine andere Sicht auf die Tat und den Beschuldigten hat sein Verteidiger. Er forderte gleich zu Beginn der Verhandlung ein neues psychiatrisches Gutachten, weil sein Mandant am Asperger-Syndrom leide.

Bei Asperger handelt es sich um eine leichte Form von Autismus. Der Anwalt sieht darin einen möglichen Strafmilderungsgrund. Ob das Gutachten angefertigt wird, will das Gericht aber erst nach der Befragung des Beschuldigten entscheiden. Der Gerichtspsychiater hatte beim Beschuldigten keine Anzeichen für ein Asperger-Syndrom festgestellt.

Der Mann – kein Unbekannter

Der 63Jährige gab in der Befragung durch den Richter seine Tat zu. Doch auf die Frage, warum sein Sohn habe sterben müssen, wusste der Mann keine Antwort. Die Richter sehen in der Tat ein Muster: Bereits in den 1990er-Jahren hatte der Mann versucht, ein Kind aus einer früheren Beziehung umzubringen, weil er fürchtete, sein Frau wolle ihm den Sohn wegnehmen. Der Sohn überlebte, ist seither aber behindert.

Fall Bonstetten
Aus 10 vor 10 vom 19.03.2013.

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